Serviceimmobilie

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Serviceimmobilien sind Grundstücke inklusive der aufstehenden Gebäude sowie deren Zubehör, die zur Erbringung von Dienstleistungen notwendig sind und die für den Dienstleistungsanbieter das originäre Instrument der Leistungserbringung darstellen. Dabei übernimmt der Erbringer der Dienstleistungen reglmäßig auch die Funktion des Immobilienbetreibers, der mittels der Serviceimmobilie den von ihm am Markt angebotenen Wirtschaftsbeitrag erbringt.

Der Begriff ist von Erich Limpens und Lutz H. Michel im Rahmen ihrer Arbeit als Initiatoren des Arbeitskreises ServiceImmobilien der gif - Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. geprägt worden.

Einordnung[Bearbeiten]

Serviceimmobilien sind eine eigene Kategorie der Betreiberimmobilien.

Entsprechend des jeweiligen Serviceangebotes lassen sich beispielhaft folgende Arten nennen:

  • Servicewohnimmobilien
  • Hotels
  • Pflegeheime
  • Shopping Malls
  • Flughäfen

etc.

Kategorien[Bearbeiten]

Serviceimmobilien können auch nach Dienstleistungskategorien differenziert werden:

Beherbergung, Bildung, Gesundheit,Finanzen, Forschung, Freizeit, Information, Justiz, Kultur, Logistik, Produktion, Religion, Reparatur, Sport, Verkehr, Verpflegung, Versorgung, Verwaltung u.a.

Beurteilungskriterien[Bearbeiten]

Der Arbeitskreis Serviceimmobilien der gif - Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung hat einen "Kriterienkatalog zur Beurteilung von Servicewohnimmobilien" erarbeitet, der 2012 in Neuauflage erscheinen wird.

Quellen / Material[Bearbeiten]

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