Schlichtungsportal

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Das Schlichtungsportal war ein Informationsangebot im Internet, das Wissen über die Lösung von Konflikten außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit bereitstellt. Träger ist die gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation „Verein für außergerichtliche Konfliktbewältigung“ in Düsseldorf.

Informationsangebot[Bearbeiten]

Ausgehend davon, dass hunderttausende Menschen jährlich in bestehende oder drohende Rechtsstreitigkeiten verwickelt sind, wollte das Portal Informationen bieten, welche einfachen, schnellen und kostengünstigen Möglichkeiten es gibt, ohne Einschaltung der Justiz aus einem Konflikt oder Streit herauszufinden. Es orientiert sich hierbei an der Wertaussage des Bundesverfassungsgerichts, dass außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren „auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung“ sind.[1]

Im Vordergrund stehen Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung (AS), wie sie die Europäische Union seit Jahren vorantreibt und die in der „Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten“ vom 21. Mai 2013[2] Gestalt angenommen haben.

Dies sind außer der Mediation vor allem die Beschwerdestellen, Gütestellen, Schiedsstellen, Ombudsstellen und Schlichtungsstellen für Verbraucher. Aufgeführt werden Formen und Verfahren, Ausrichtung und Unterschiede, Nutzen und Kosten sowie die Stellen mit Kontaktdaten. Des weiteren wird die private Schiedsgerichtsbarkeit vorgestellt, die rechtlich gleichberechtigt neben der staatlichen Gerichtsbarkeit steht, ihre Vor- und Nachteile sowie einzelne Schiedsgerichte.

Das Portal wurde 2016 geschlossen.

Beratungsangebot[Bearbeiten]

Für Verbraucher, die sich in einem Konflikt befanden, bot das Schlichtungsportal seit 2012 im Einzelfall Hilfe durch einen „Konflikt-Lotsen“ an. Auf formalisierte Anfrage benannte der Trägerverein des Schlichtungsportals, welcher nach eigener Aussage mit keinem Verband oder Anbieterkreis verbunden war, Verbrauchern geeignete Stellen, beziehungsweise, entsprechend der Fragestellung, eine Expertin oder einen Experten. Gebühren wurden für den Dienst nicht erhoben. Zusätzlich zu dieser Verbraucherberatung erbringt der Verein keine allgemeinen Rechtsdienstleistungen.

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. BVerfG, NJW-RR 2007, 1073 ff.
  2. Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG, Amtsblatt der Europäischen Union (DE) vom 18. Juni 2013, L 165/63
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