Regiearbeit
Als Regiearbeit (keine Regiearbeit im Sinne von "Regie führen") bezeichnet man Tätigkeiten in der Dienstleistungs- Projekt- und Baugewerbe, die aufgrund einer meist nicht vorhergesehenen (meist nicht geplanten oder nicht planbaren) Entwicklung des Vorhabens erforderlich werden und meist nach Zeit- und Materialaufwand (vereinfacht Aufwand) bezahlt werden. Die Ausführung der Regiearbeit(-en) erfolgt meist nach den Wünschen und Weisungen des Auftraggebers. Regiearbeit wird in der Regel nach Aufwand erfasst und zumeist auf Grundlage eines Stundenlohnes abgerechnet. Die Unwägbarkeiten (Risiken) werden dabei zumeist auf den Auftraggeber abgewälzt.
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1980