Rechtsprinzip

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Ein Rechtsprinzip ist eine wahre Aussage, welche Rechte und Pflichten zweier Parteien hinreichend regelt. [1] Imanuel Kant Recht auf Wahrheit Pflicht zur Lüge Kant wandte sich mit dem Aufsatz gegen Benjamin Constant, der Frankreich im Jahr 1797, Sechstes Stück, Nr. I: Von den politischen Gegenwirkungen, S. 123 die Auffassung vertreten hatte: „Der sittliche Grundsatz: es sei eine Pflicht, die Wahrheit zu sagen, würde, wenn man ihn unbedingt und vereinzelt nähme, jede Gesellschaft zur Unmöglichkeit machen.

Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen

Einzelnachweise[Bearbeiten]