Rat ausländischer Mitbürger

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Daniel de Oliveira Soares (Rat ausländischer Mitbürger) im Gespräch mit Bundespräsident Joachim Gauck
Rat ausländischer Mitbürger
auf dem Bild: Vorszitzende der RaM Rihard Marinkov, Bremer Bürgermeister Jens Böhrsen, Sprecher der RaM Daniel de Oliveira Soares und Fatih Kurutlo 2. Vorstizender der RaM

Der Rat ausländischer Mitbürger ist vertritt die Interessen der Ausländer in Bremerhaven. Er wird von den Ausländern selbst gewählt.

Im Interesse der Beteiligung der Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, an der Beratung und Entscheidung örtlicher Angelegenheiten, der effektiven Vertretung ihrer Interessen sowie zur Förderung der kommunalen und gesellschaftlichen Integration und der Verbesserung zwischenmenschlicher Beziehungen zwischen der ausländischen und deutschen Bevölkerung. Die Bildung eines Rates der ausländischen Mitbürger für die Stadt Bremerhaven führte zu einer politischen und rechtlichen Gleichstellung aller in Bremerhaven lebenden Menschen, unabhängig von ihrer jeweiligen Staatsangehörigkeit.[1]

Inhaltsverzeichnis

Politik und Verwaltung[Bearbeiten]

Der RaM ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral.

Rechte in der kommunalen Politik

Der RaM kann über die Vorsitzenden der zuständigen Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung Anregungen und Beschlüsse an die Ausschüsse herantragen, die dort in der nächsten Sitzung behandelt werden sollen.

Bis zu zwei Vertretern des RaM ist die ständige Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung gestattet. Die Vertreter werden vom RaM mit einfacher Mehrheit gewählt. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden sollen anlassbezogen einem Vertreter eine Teilnahme und damit verbunden ein Rederecht zu „RaM-spezifischen“ Belangen einräumen. Bei Angelegenheiten, die in besonderer Weise Ausländer betreffen, muss der zuständige Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung vor einer Entscheidung einen Vertreter des RaM hören und mit ihm den Beratungsgegenstand erörtern.

Rechte in der Verwaltung

Der RaM kann Anregungen und Anfragen über laufende Angelegenheiten der Verwaltung, die die Ausländer betreffen, an den Magistrat herantragen.

Zusammensetzung und Wahl[Bearbeiten]

Der RaM besteht aus 15 Mitgliedern.

Als Mitglieder gehören dem RaM Vertreter von Ausländern einzelner Staatsangehörigkeiten und Staatenlosen an.

Die Mitglieder des RaM werden in allgemeiner, freier, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl gewählt. Die Wahl des RaM wird vom Magistrat durchgeführt. Das Nähere regelt die Wahlordnung für den Rat der ausländischen Mitbürger/innen für die Stadt Bremerhaven (WO RaM).[2] Die Wahl findet zeitgleich mit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung statt.

Das aktive und das passive Wahlrecht bestimmen sich nach den Vorschriften der Wahlordnung für den Rat der ausländischen Mitbürger/innen für die Stadt Bremerhaven (WO RaM).[3] Wählbar ist, der am Wahltag seit mindestens 3 Monaten im Gebiet der Stadt Bremerhaven seinen Wohnsitz hat oder, sofern er im Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht wohnt, sich sonst gewöhnlich in Bremerhaven aufhält, über eine Aufenthaltsgenehmigung oder über eine Aufenthaltserlaubnis-EG verfügt und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei Inhabern von mehreren Wohnungen ist auch hier die Hauptwohnung maßgeblich. Nicht wählbar ist, wer wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt ist.

Mitglieder[Bearbeiten]

1. Vorsitzender - Rihart Marinkov (Serbien)
2. Vorsitzender - Fatih Kurutlu (Türkei)
Juan Alfonso Francisco Rodriguez Arriaga (Peru)
Meidi Zhang (China)
Ayhan Gündogdu (Türkei)
Daniel de Oliveira Soares (Portugal)
Stevica Petrovic (Serbien)
Veysel Kurt (Türkei)
Alexios Vaiou (Griechenland)
Gorica Nesic (Serbien)
Amira Memesahovic (Bosnien)
Aladin Jasarovic (Montenegro)
Mehmet Olcabey (Türkei)
Rui Miguel Ferreira Almeida (Portugal)
David Paolo Magueta Fernandes (Portugal)

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]