Qualitätsregister (BdB e. V.)

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Das Qualitätsregister ist ein Instrument des BdB e. V. (Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e. V.), mit dem Betreuer/innen die Qualität ihrer Arbeit nachweisen und darstellen können.

Betreuung von Menschen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, doch es gibt keine gesetzlichen Vorgaben für die Qualität der Betreuung. Aus diesem Grund hat der BdB eine eigene Initiative entwickelt und im Oktober 2006 das Qualitätsregister eingeführt. Wer sich im Register eintragen lassen möchte, hat festgelegte Kriterien zu erfüllen, deren Einhaltung regelmäßig überprüft wird. Dazu gehören die Anerkennung ethischer Leitlinien, regelmäßige Fortbildungsaktivitäten sowie eine angemessene Ausstattung zur Ausübung der Tätigkeit, wie bspw. ein Büroraum, in dem ungestört Gespräche mit Klient/innen geführt werden können. In das Register können sich selbstständige Berufsbetreuer/innen und Betreuungsvereine unabhängig von einer Mitgliedschaft im BdB eintragen lassen.

Das Qualitätsregister dient Amtsgerichten, Behörden und Menschen, die eine Betreuung oder Assistenz benötigen, als Informationsplattform zur Qualifikation der Betreuer/innen. Seit 2006 haben sich mittlerweile ca. 600 Berufsbetreuer/innen und Betreuungsvereine in das Register eintragen lassen, dessen Funktionen und Möglichkeiten vom BdB kontinuierlich ausgebaut werden.

Das Qualitätsregister trägt zudem dazu bei, den Berufsstand Betreuung zu professionalisieren und langfristig zu sichern.


Links:

BdB-Qualitätsregister

BdB-Homepage

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