Ortskontrollfahrt

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Als Ortskontrollfahrt, abgekürzt OKF, beschreibt man insbesondere in Ostdeutschland das Herumfahren innerhalb geschlossener Ortschaften. Im ländlichen Raum stellt dies eine bevorzugte Freizeitbeschäftigung unter Jugendlichen dar. Im angelsächsischen Sprachraum ist diese Art der Freizeitgestaltung als Cruising bekannt.

Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist die Ortskontrollfahrt insofern verboten, als nach § 30, Abs. 1, S. 3 StVO gilt:

Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.“[1]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. § 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot, Straßenverkehrs-Ordnung, Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz
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