Obstversteigerung von Gemeindeobst

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Straßenobst bei Obervorschütz
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Die Obstversteigerung ist eine herbstliche Auktion von Streu- und Straßenobst.

In Hessen werden bei der Obstversteigerung gemeindeeigene Äpfel-, Birnen- Zwetschgen- und Pflaumen-Bäume an öffentlichen Straßen, Feldwegen oder auf Streuobstwiesen zur winterlichen Einkellerung oder Vermostung an Privatpersonen im ländlichen Raum versteigert.

Vor der Auktion treffen sich der Auktionator und die Bieter an einem zuvor in der lokalen Presse veröffentlichten öffentlichen Platz. Der Versteigerer, meist der Ortsvorsteher der Gemeinde, belehrt die Bieter, warnt vor Preisabsprachen und legt die Tour der Versteigerung fest. Zu Fuß oder mit dem Fahrrad werden die zu versteigernden Obstbäume im Gemeindegebiet angesteuert. Bei dieser Bieterauktion wird der Nießbrauch eines Obstbaumes oder mehrerer Obstbäume versteigert. Der Bieter, der den höchsten Preis geboten hat, erwirbt das Recht die Früchte des ersteigerten Baumes abzuernten. Der Auktionator legt die Losgröße, das heißt die Anzahl der Bäume fest und taxiert anhand des Fruchtertrags und der Fruchtart den Einstandspreis der Versteigerung. Die Bieter können solange Preisgebote abgeben, bis keiner mehr bereit ist den Preis zu überbieten. Früher wurde in 1 DM Schritten geboten. Den Zuschlag erhält der Bieter, der den höchsten Preis geboten hat. Der Erlös dieser Versteigerungen floss früher der Gemeindekasse zu. Heute wird, wenn es überhaupt noch aufgrund der geringen Nachfrage zu einer Versteigerung kommt, der Erlös einem wohltätigen Zweck zugeführt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg hatten die Obstversteigerung noch einen hohen Stellenwert im ländlichen Raum, um die Bevölkerung mit lebensnotwendigen Vitaminen im Winter zu versorgen. Heutzutage nimmt der Stellenwert durch den Import von Südfrüchten während der Wintermonate ab.

Gepflegt werden die Bäume durch die ortsansässige Gemeinde.

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