Musikalienhändler

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Musikalienhändler ist ein Beruf mit dualer Ausbildung, der mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer endet. Der Musikalienhändler handelt mit Noten, Musikinstrumenten, Tonträgern und Fachliteratur.

Voraussetzungen[Bearbeiten]

Besondere Voraussetzungen liegen zum Erlernen des Berufes nicht vor, allerdings ist eine Affinität zur Musik hilfreich. Viele Arbeitnehmer wünschen sich für ihre Fachkräfte das Spielen zumindest eines Instrumentes.

Entwicklung[Bearbeiten]

Das Berufsbild wurde seit dem Jahr 1954 in enger Kooperation mit dem Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte entwickelt. Im Jahr 2009 kam es zu einer Neuordnung. Seitdem wird der Musikalienhändler als Musikfachhändler bezeichnet.

Weblinks[Bearbeiten]