M-A-U-S Seminare

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M-A-U-S Seminare gGmbH
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Rechtsform Gemeinnützige GmbH
Gründung 1993
Sitz Karlsruhe
Leitung * Peter Koch
  • Andreas Schlenker
Branche Erste-Hilfe-Ausbildung
Website www.erstehilfe.de
Stand: Dezember 2016 Vorlage:Infobox Unternehmen/Wartung/Stand 2016

M-A-U-S wurde im Jahr 1993 in Karlsruhe gegründet. Das Unternehmen hat sich auf die Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen spezialisiert und besitzt hierfür staatliche Lizenzen.

Geschichte[Bearbeiten]

Die Firmengründung erfolgte 1993 in Karlsruhe als Personengesellschaft. Im Jahr 2006 firmierte das Unternehmen zur M.A.U.S. Seminare gGmbH in eine gemeinnützige Kapitalgesellschaft.

Heute[Bearbeiten]

2016 exisitierten 151 Filialen, in denen jährlich nach eigenen Angaben 50.000 Ersthelfer ausgebildet werden.

Lizenz[Bearbeiten]

Auf Grundlage des § 68 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) hat die Organisation die Lizenz, staatlich anerkannte Erste Hilfe Kurs in Deutschland durchzuführen, welcher nach Paragraph § 19 FeV Voraussetzung für den Erwerb eines Führerscheins in Deutschland ist. Das Unternehmen besitzt ebenfalls die Lizenz, Ersthelfer in Betrieben zu schulen. Diese Lizenz beruht auf den Vorschriften des Paragraphen § 21 des Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII). Hier wird die Berufsgenossenschaft verpflichtet, über ermächtigte Ausbildungsstätten die betriebliche Erste Hilfe sicherzustellen. Die Vorschriften nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen der Prävention werden in BGG948 zusammengefasst. Die in diesem Zusammenhang ebenfalls erteilete Lizenz für Multiplikatorenschulung besitzen nur 15 Unternehmen bundesweit.

Firmenname[Bearbeiten]

Der Firmenname M-A-U-S dient als Abkürzung für Medizinische Ausbildung Und Seminare. Das Firmenlogo ist ein stilisiertes Kreuz mit symbolhafter Maus.

Angebot[Bearbeiten]

Das Angebot der Firma M-A-U-S richtet sich an Fahrschüler und Betriebe.

Nach geltendem Gesetz ist der Erste Hilfe Kurs resp. der Besuch eines Kurses über Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM) Pflicht für den Erwerb der Fahrerlaubnis. Betriebe sind von der Berufsgenossenschaft verpflichtet, ausreichend Ersthelfer vorzuweisen.

Weblinks[Bearbeiten]

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