Liste abhängiger Gebiete

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Diese Liste abhängiger Gebiete (Stand: 2023) umfasst Territorien, die weder eigenständige Staaten noch „normale“ Bestandteile eines Landes sind. Es handelt sich somit um Gebiete, die aufgrund ihrer geographischen Lage oder ihres politischen bzw. rechtlichen Status, wie Treuhandverwaltung, Besetzung, langfristige Verpachtung, etc., entweder nicht vollständig zum Mutterland gehören oder in einer besonderen Beziehung zu ihm stehen bzw. eine außerordentliche Verwaltungsstruktur im Vergleich zum Rest des Landes haben (z. B. Hongkong und Macau innerhalb der Volksrepublik China). Manchmal beschränkt sich der Unterschied dieser Gebiete zum Hauptstaatsgebiet auch nur in der Ausgabe eigener Briefmarken oder auf gewisse Steuer- und Zollprivilegien.

Australien[Bearbeiten]

Die Außengebiete Australiens werden von verschiedenen Ministerien und Organisationen des Bundes verwaltet.

Einige Gebiete mit besonderer Lage werden nicht vom Bund verwaltet, sondern sind Bestandteile von australischen Bundesstaaten:

Volksrepublik China[Bearbeiten]

  • Hongkong und Macau sind Sonderverwaltungszonen der Volksrepublik China.
  • Taiwan ist eine politisch autonome chinesische Provinz. Die Zugehörigkeit Taiwans zur Volksrepublik China wird von einem Teil der taiwanesischen Einwohner bestritten. Mit Verweis auf das politische Selbstbestimmungsrecht wird die Republik China (Taiwan) entgegen der vom UN-Sicherheitsrat und der UNO-Vollversammlung bestätigten „Ein-China-Doktrin“[1] durch (wenige) ausländische Regierungen diplomatisch als souveräner Staat anerkannt.[2]

Frankreich[Bearbeiten]

Hauptartikel: Französische Überseegebiete

Frankreichs Anspruch auf Adelieland, das zu den Französischen Süd- und Antarktisgebieten zählt, wird international nicht akzeptiert. Madagaskar beansprucht alle Gebiete der Iles Eparses bis auf Tromelin für sich, Mauritius erhebt Anspruch auf Tromelin, die Komoren auf Mayotte, Vanuatu auf die Matthew- und Hunterinseln von Neukaledonien, Suriname auf den Südwestteil von Französisch-Guayana.

Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS)[Bearbeiten]

Die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten mit der administrativen Hauptstadt Minsk entstand im Zuge der Auflösung der Sowjetunion als Staatenbund der ehemaligen Sowjetrepubliken, ausgenommen die baltischen Staaten Estland, Litauen und Lettland. Nach dem Ausscheiden der Ukraine (2018), Georgiens (2009) und Moldawiens (2023) besteht die GUS weiter. Bei einigen GUS-Gebieten ist die staatliche Zugehörigkeit politisch, militärisch und völkerrechtlich umstritten:

Neuseeland[Bearbeiten]

  • Zwei sich selbstverwaltende Gebiete in freier Assoziation mit Neuseeland: CookinselnNiue

Die Cookinseln werden von Deutschland als selbständiger Staat angesehen, d. h., es bestehen diplomatische Beziehungen.

  • Ein sich selbstverwaltendes Territorium: Tokelau
  • Neuseelands Ansprüche auf das Ross-Nebengebiet werden international nicht anerkannt.

Die Inselgruppen der New Zealand Outlying Islands, darunter die Antipoden-Inseln, Aucklandinseln, Bountyinseln, Campbellinseln, Chathaminseln, Snaresinseln und Kermadecinseln sind keine abhängigen Gebiete, sondern unmittelbare Bestandteile des Staatsgebiets Neuseelands.

Königreich der Niederlande[Bearbeiten]

Aruba, Curaçao und Sint Maarten sind Länder des Königreichs der Niederlande mit eigener Verfassung und innerer Autonomie.

Bonaire, Sint Eustatius und Saba sind Besondere Gemeinden des Landes Niederlande.

Norwegen[Bearbeiten]

BouvetinselPeter-I.-Insel - norwegische Gebietsansprüche in der Antarktis: Königin-Maud-Land.

Die Ansprüche auf die beiden letzteren Gebiete in der Antarktis werden aufgrund des Antarktisvertrags international nicht anerkannt.

Portugal[Bearbeiten]

Die Azoren und Madeira im Atlantik bilden zwei autonome Regionen Portugals.

Spanien[Bearbeiten]

Vélez de la Gomera ist mittlerweile auch mit dem Festland verbunden.

Vereinigtes Königreich (UK)[Bearbeiten]

Hauptartikel: Britische Überseegebiete und Kronbesitz

Das Vereinigte Königreich besitzt eine Vielzahl von Überseeterritorien[3] mit sehr differenzierten Selbstverwaltungsrechten:

Guernsey, Jersey und Man sind als Kronbesitz direkt der britischen Krone unterstellt.

Mit Akrotiri und Dekelia unterstehen zwei Stützpunktgebiete auf Zypern britischer Staatshoheit.

Vereinigte Staaten (USA)[Bearbeiten]

Hauptartikel: Außengebiete der Vereinigten Staaten

Haiti beansprucht Navassa für sich, die Marshallinseln Wake, Kuba die Guantánamo-Bucht.

Weitere Staaten[Bearbeiten]

Gebiete mit Sonderstatus[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]

Einzelnachweise und Anmerkungen[Bearbeiten]

  1. Vgl. UNO-Resolution 2758 vom 25. Oktober 1971
  2. Die Volksrepublik China und lt. Verfassung auch die Republik of China (Taiwan) hatten sich 1949 einer jeweils eigenen "Ein-China-Doktrin" unterworfen. 1971 bestätigte die UNO-Vollversammlung diese Doktrin, indem sie der Republik of China (Taiwan) als Vertreterin ganz Chinas den Sitz als ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat entzog und dafür der Volksrepublik den Sitz für das „ganze China“ übertrug.
  3. Die Ansprüche Großbritanniens auf das Antarktisterritorium sind international nicht anerkannt, Argentinien beansprucht darüber hinaus die Falklandinseln und Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln für sich, Spanien Gibraltar, Mauritius und die Seychellen das Britische Territorium im Indischen Ozean.
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