Kultus-Parlament

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Das Kultus-­Parlament ist eine Idee einer neuen demokratisch legitimierten staatlichen Institution, die unabhängig und ohne Absolutheitsanspruch in Fragen der Bildung und Kultur mitbestimmt und Stellung bezieht.

Ursprung[Bearbeiten]

Die Idee wurde in einem politischen Feuilleton des Rechtsanwalts Martin Rieke vorgestellt. Ausgangspunkt ist die Überzeugung, dass die Arbeitsteilung von Staat und Kirche überkommen ist. Der ehemals von der Kirche geführte und gestaltete Bereich des geistlichen und des immateriellen Wohls („Seelenheil“) soll eine zunehmende Leistungsunfähigkeit offenbaren, weil seelische Leiden zum Massenphänomen gewordensind. Neben dem Bedeutungsverlust der Kirchen tritt unter anderem die Marktmachtkommerzieller Werbung,welche mit einer profit- orientierten Ethikin denöffentlichen Raumdringt. Neben einem Zustand der Anomie, welcher keinen Halt für den Einzelnen mehr gibt, wird die fehlende demokratische Legitimation und Artikulation der sozialen Umgebung kritisiert.

Aufgaben[Bearbeiten]

Als eine Kompetenz des Kultus­Parlament wird die Gestaltung der Feiertage angesehen. So wird ein Feiertag für die höchsten Werte des Grundgesetzesangeregt. Allgemein sollen gemeinsame Werte, Rituale, Symbole und Aktivitäten gefoerdert werden. Eine weitere Aufgabe wird in der Vermittlung individueller Fähigkeiten gesehen. Dies soll verfassungsmäßig geboten sein, da der Einzelne, wenn er in die Unfreiheit einer Erkrankung abrutscht, sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nicht mehr wahrnehmenkann. Das Kultus­Parlament soll hierbei streng von staatlichen Machtorganen Gewaltenteilung personell und institutionell getrennt sein.

Quellen[Bearbeiten]

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