Indexgeld

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Indexgeld bezeichnet ein System, bei dem Forderungen an einen Preisindex gekoppelt werden. Damit kann der Gläubiger seine Investitionen gegen Verluste durch Inflation absichern.[1]

Beispiele für den Einsatz dieses Prinzips sind etwa langfristige Kredite, bei denen der aktuelle Zinssatz an einen Referenzzinssatz gekoppelt und im Zeitverlauf regelmäßig angepasst wird (engl. sliding-scale interests).[2] Ähnlich wird bei Erbpacht-Verträgen verfahren: die Pacht orientiert sich bei Vertragsabschluss am Grundstückswert und wird im Laufe der oft langen Vertragslaufzeit (z.B. 99 Jahre) angepasst, um inflationsbedingte Verluste des Grundstückseigentümers zu vermeiden.[1]

Einzelnachweise[Bearbeiten]