Heinrich Winterstein

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Heinrich Winterstein (* 1. Juni 1912 in Kempten; † 1. Juni 1996 in München) war als SS-Obersturmführer und Regierungsassessor im Sicherheitsdienst (SD) der SS und in der Reichsverwaltung des Zollgrenzschutzes tätig.

Werdegang[Bearbeiten]

Als Sohn eines Stabszahlmeisters besuchte er ein Gymnasium in München. Danach begann er ein Studium der Rechtswissenschaften. Mit dem Tode des Vaters brach er das Studium nach zwei Semestern ab. Im Jahre 1932 begann er eine Lehre in einem Chemiewerk in Starnberg. Mitglied in der SS wurde er 1933. Im Jahre 1936 wechselte er in den Dienst der SS-Grenzüberwachung. Als Mitglied der NSDAP wurde er 1937 als Anwärter in der Grenzpolizei in die Beamtenlaufbahn übernommen.

Kriegseinsatz[Bearbeiten]

Mit Beginn des Überfalls auf Polen gehörte er der Einsatzgruppe z. b. V.[1] unter dem Kommando des SS-Gruppenführers Udo von Woyrsch[2] an, die den Befehl hatte, im oberschlesischen Industrierevier einen polnischen Aufstand zu verhindern. Winterstein soll dabei einem direkten Kommando von zwei Einheiten der Sicherheitspolizei des Dr. Otto Rasch[3] unterstanden haben. Diese Einheiten führten Massenerschießungen durch, die sich hauptsächlich gegen Juden richteten.

Anfang 1940 kam er im Rang eines Hilfskommissars und angesiedelt bei einer SD-Dienststelle in Berlin zu seinem weiteren Studium der Rechtswissenschaften. Im Mai 1941 erfolgte seine Ernennung zum SS-Obersturmführer. Es folgte die Kommandierung zur Grenzpolizei-Schule Pretzsch an der Elbe. Dort wurde das Sonderkommando 11b (SK 11b) gebildet. Dieses SK führte im August 1941 in Tighina eine Erschießung von 40 jüdischen Personen durch, an der er persönlich beteiligt war. Im Oktober 1941 konnte er sein Studium fortsetzen. Ab August 1944 war er im Reichsfinanzministerium beim Referenten des Generalinspekteurs des Zollgrenzschutzes bis zum Kriegsende eingesetzt.

Nachkriegszeit[Bearbeiten]

Nach kurzer Internierung kam er 1945 nach München, wo er im US-Hauptquartier eine Tätigkeit aufnahm. Im Entnazifizierungsverfahren gab er auf Fragebögen verschiedene inkorrekte Angaben an. Die Sprechkammer X in München inhaftierte ihn deshalb im Jahre 1948. Trotz dieser Vorwürfe wurde er am 22. Februar 1949 als Mitläufer eingestuft. Nun begann seine Karriere in der Wirtschaft. Zuerst als Geschäftsführer des Garngroßhandels-Süd. in München. Danach wirkte er 1952 als juristischer Berater bei einem Wirtschaftsprüfer. Ab 1963 wurde er selbständig. Ab 1967 führte er eine eigene Kanzlei.

Zu dieser Zeit verhandelte das Landgericht München die Verbrechen der SK 11a und des SK 11b., wobei er als Zeuge gehört wurde. Am 12. Mai 1971 wurde er verhaftet, aber gegen Kaution wieder freigelassen. In dem Prozess gegen die Sonderkommandos kam auch seine Rolle ans Tageslicht. Das Gericht verurteilte ihn am 29. März 1974 wegen Beihilfe zum Mord in 40 Fällen zu drei Jahren Gefängnis.[4]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. z.b.V bedeutet: „zur besonderen Verwendung“
  2. Udo von Woyrsch in der deutschsprachigen Wikipedia
  3. Otto Rasch in der deutschsprachigen Wikipedia
  4. Christina Ullrich: „Ich fühl' mich nicht als Mörder“: die Integration von NS-Tätern in die Nachkriegsgesellschaft. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2011, ISBN 978-3-534-23802-6, S. 280 (354 S.).
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