Gustav Hoffmann (Gestapo)

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Gustav Hoffmann (* 31. August 1902 in Tiflis, Georgien) war als SS-Untersturmführer Angehöriger der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) in der Staatspolizeileitstelle Berlin.

Dienstpositionen[Bearbeiten]

Seit 1930 war er, der in Berlin wohnte, Mitglied in der NSDAP. Zu dieser Zeit wurde er auch in die SS übernommen und als SS-Untersturmführer tätig. Ab 1937 war er in der Staatspolizeileitstelle Berlin als Kriminalsekretär. Dort wirkte er als Dolmetscher und Übersetzer aus dem Russischen.

Einsatz im Krieg[Bearbeiten]

Beim Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD Krakau (KdS Krakau) wurde er vom 19. September 1939 bis zum 1. Juli 1941 eingesetzt. In diesem Zeitraum gehörte er vom 15. April 1940 bis zum 16. Juni 1940 der Ortskommission Przemysl an, die mit der Rückführung von Flüchtlinge aus dem sowjetischen Besetzungsgebiet Polens beauftragt war.

Dem Einsatzkommando der Gestapo der deutschen Dienstellen in Lemberg gehörte er ab dem 1. Juli 1941 an. Bei der Gestapo-Dienststelle der deutschen Behörden in Tarnow war er von September 1944 bis Januar 1945, von wo aus er nach Kattowitz flüchtete.

Nachkriegszeit[Bearbeiten]

Das Sowjetische Militärtribunal (SMT) des MWD[1] der Krim verurteilte ihn am 1. Oktober 1946 zum Tode.

Begründung des Urteils[Bearbeiten]

  • Kriegsverbrechen
  • Dienst bei der Gestapo ab 1933 als Dolmetscher und Untersuchungsführer
  • Seine Ermittlungen führten zur Aufdeckung der antifaschistischen Tätigkeit von Ukrainern und Kommunisten sowie von ehemaligen Mitarbeitern des NKWD[2]
  • Festnahme von elf Sowjetbürgern als persönliche Aktion, von denen zwei erschossen wurden; die anderen Schicksale sind ungeklärt
  • Brutale Züchtigung eines Jugendlichen, der eine Waffe aufbewahrte, mit einem Gummiknüppel
  • Untersuchungen gegen 40 Sowjetbürger
  • Werbung von sechs Agenten für die Gestapo
  • Teilnahme an der Verschleppung von Sowjetbürgern nach Deutschland seit 1942

Eine an die Gerichtskommission des Politbüros der KPdSU gerichtete Begnadigung wurde am 3. Dezember 1946 abgelehnt. Für die vollzogene Hinrichtung gibt es keinen Nachweis.[3]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Ministartstwo Wnutrennich Del - Ministerium für inneres
  2. Volkskommissariat für innere Angelegenheiten der UdSSR - Inlandsgeheimdienst der Sowjetunion
  3. Klaus-Dieter Müller, Thomas Schaarschmidt, Mike Schmeitzner, Andreas Weigelt (Hrsg.): Todesurteile sowjetischer Militärtribunale gegen Deutsche (1944–1947): Eine historisch-biographische Studie (= Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung [Hrsg.]: Schriften des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung. Band 56). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2015, ISBN 978-3-525-36968-5, S. 270, doi:10.13109/9783666369681 (487 S.).
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