Gemeindekurator

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Idee[Bearbeiten]

Die Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig und die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers bereiten einen neuartigen Ausbildungsgang zum ehrenamtlichen Gemeindekurator bzw. zur ehrenamtlichen Gemeindekuratorin vor. In enger Rückbindung an beide Kirchenleitungen und in Zusammenarbeit eines Kollegenkreises aus Hannover und Braunschweig wird das Projekt geplant und durchgeführt. Das Mandat eines Kurators, einer Kuratorin ist durch folgende Eckpunkte charakterisiert:

Kuratoren und Kuratorinnen (Ansprechpersonen und "Kümmerer") unterstützen insbesondere in größeren Pfarrverbänden/Regionen, die Gemeindeleitung von Kirchenvorstand und Pfarramt. Das wachsende strukturelle Problem, insbesondere ländlicher Kirchengemeinden und Pfarrverbände, soll mit einem neu profilierten Ehrenamt angegangen werden.

Kern der Kuratorentätigkeit ist das Bemühen, das kirchliche Leben vor Ort zu unterstützen und die Kirchen und Kapellen zu pflegen. Der Kurator bzw. die Kuratorin gibt der Kirche vor Ort ein Gesicht, ist ansprechbar, auskunftsfähig und vermittelnd tätig. Auf diese Weise sollen die Pfarrämter entlastet und die Präsenz einer verlässlichen Ansprechperson in den Gemeinden gewährleistet werden. Baupflege, Kirchenführungen, Koordinationsaufgaben, Veranstaltungsorganisation, Andachten und Besuche können nach Begabung und Bedarf zum Aufgabenspektrum gehören.

Die Tätigkeit eines Kurators bzw. einer Kuratorin unterstützt die pastorale Präsenz, sie ersetzt diese nicht. Dies gilt auch im Blick auf die Aufgaben von Lektoren und Lektorinnen sowie Prädikanten und Prädikantinnen. Das Kuratorenmandat antwortet auf den Strukturwandel, es beschleunigt ihn nicht. Die Gemeinden bestimmen selbst, ob sie ein Kuratorenmandat vergeben bzw. ein Gemeindeglied in die Qualifizierung für das Mandat entsenden.

Die Kuratoren üben ihre Tätigkeit gemeindegebunden und nur im Rahmen einer Beauftragung und in kontinuierlicher Zuordnung und Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand und Pfarramt aus. Über Art und Umfang der Beauftragung entscheiden die Kirchenvorstände im Rahmen der Kirchengemeindeordnung. Dienst- und Fachaufsicht liegen bei den Kirchenvorständen. Der Pfarrer bzw. die Pfarrerin kommen mit dem Kurator bzw. der Kuratorin zu regelmäßigen Dienstbesprechungen zusammen. Die Beauftragung ist widerruflich und an die Legislaturperiode des beauftragenden Kirchenvorstandes gebunden; sie kann nach erneuter Prüfung der Voraussetzungen und Nachweis der Fortbildungsdokumentation verlängert werden. Voraussetzung für die Beauftragung zum Kurator ist die verbindliche und vollständige Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme sowie die Bereitschaft, sich jährlich mindestens einmal an einer Fortbildung zu beteiligen, die spezifische Kompetenzen erweitert und vertieft.

Die Ausbildung wird als Pilotprojekt angelegt: An dem Pilotprojekt sollen sich ab September 2008 Braunschweiger und Hannoversche Gemeinden beteiligen. Die Gemeinden entsenden die Teilnehmenden. Die Pfarrer bzw. Pfarrrinen und KV-Vorsitzenden sind zusammen mit den Pröpstinnen und Superintendenten in einer Begleitgruppe in die Beratung des Projektes einbezogen. Es ist grundsätzlich vorstellbar, das Projekt für externe Teilnehmer und Teilnehmerinnen zu öffnen, sofern Plätze frei sind.

Konzept[Bearbeiten]

Das Pilotprojekt gliedert sich in drei Abschnitte:

  • den Grundkurs mit fünf Modulen im Zeitraum von neun Monaten (September bis Mai),
  • die Erprobungsphase über sechs Monate (Juni bis November) mit einem weiteren Aufbaumodul
  • die Evaluierungsphase (Dezember-Februar). Sie endet mit der Entscheidung der Kirchenleitungen darüber, ob es zur Beauftragung kommt und ob das Projekt von Dauer sein soll.

Der Prozess wird durch eine Projektgruppe gesteuert. Der Projektgruppe gehören an: Albert Wieblitz, Klaus Stemmann, Fritz Baltruweit, Johannes Engelmann, Dieter Rammler, Henning Schlüse, Perdita Wünsch.

Die Projektgruppe beteiligt weitere Referentinnen und Referenten an der Ausbildung und zieht externe Berater und Beraterinnen für die Begleitung der Teilnehmenden hinzu. Die Geschäftsführung des Projekts liegt bei Albert Wieblitz und Dieter Rammler. Die Landeskirchen steuern anteilig zu einem Projektfonds bei.

Der Grundkurs weckt und vermittelt Schlüsselkompetenzen:

  • Kenntnisse (Geschichte, Strukturen, Zuständigkeiten etc.),
  • Sensibilität (kommunikative, spirituelle, soziale) und
  • Innovationsbereitschaft (Motor und Fürsprecher der Gemeindeentwicklung).


Er gliedert sich in fünf Module, die mit jeweils fünf Einheiten (90 min) von Freitag 16.30 Uhr bis Samstag 16.00 Uhr im Theologischen Zentrum Braunschweig, im Hanns-Lilje-Haus Hannover und im Michaeliskloster Hildesheim stattfinden. Themenbezogen kommen Referenten und Referentinnen hinzu.

Quelle und Webseite[Bearbeiten]

http://www.gemeindekurator.de

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