Selbstständigkeit im Beruf

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Selbständigkeit im Beruf erlangen Erwerbstätige i. d. R. dadurch, dass sie sich als „Gewerbetreibende“ registrieren lassen oder als Geschäftsinhaber bzw. Unternehmer tätig sind. Die „Selbstständigkeit im Beruf“ beruht nicht allein auf dem Eigentümerstatus, sondern setzt auch eine einschlägige Qualifikation zum fachkundigen Berufsinhaber mit rechtmäßig bestätigter Geschäftsfähigkeit voraus. Ein Erwerbstätiger im Status beruflicher Selbstständigkeit gestaltet im Wesentlichen seine Berufstätigkeit frei, bestimmt unter Berücksichtigung der Ertragslage seines Geschäfts selbst die Höhe seines Lohns (Unternehmerlohn) und legt seine eigene Arbeitszeit fest. (Abs. 1 Satz 2 HGB). Räumt die beauftragende Vertragspartei dem Dienstnehmer das Recht ein, Dritte in die Leistungserbringung einzubinden, ist dies ein Indiz für dessen „berufliche Selbstständigkeit“.

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