Fachkundeprüfung fürTaxiunternehmer

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Jeder, wer 18 Jahre alt ist, kann ein Taxi- Mietwagenunternehmer werden und ein Taxiunternehmen betreiben. Dazu benötigt man keine Personenbeförderungsbescheinigung (Taxischein) und kein Fahrerlaubnis (Führerschein).

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Behörde. Dies sind die unteren Verkehrsbehörden (Landratsämter bzw. Stadtverwaltung).

Voraussetzung[1] für die Genehmigungserteilung ist neben:

  • der Zuverlässigkeit und
  • der finanziellen Leistungsfähigkeit,
  • dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs nachweist.

Der Nachweis über die Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs ist in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbingen.

Sie brauchen keine Eignungsprüfung abzulegen,

  • wenn Sie eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in Unternehmen des Taxen- bzw. Mietwagenverkehrs nachweisen können. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten (siehe Sachgebietsliste Taxi und Mietwagen unter "Downloads") vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Sie ist der IHK, in deren Zuständigkeitsbereich der Unternehmer seinen Sitz hat, grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen sie geleistet wurde, nachzuweisen,
  • wenn Sie als Unternehmer die erneute Erteilung einer auslaufenden Genehmigung beantragen,
  • wenn Sie als Unternehmer die Erteilung einer weiteren gleichartigen Genehmigung beantragen,
  • wenn Sie als Unternehmer mit einer Genehmigung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen den Taxen- und Mietwagenverkehr, eine Genehmigung für den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen beantragen,
  • wenn Sie als Unternehmer mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Taxen eine Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen beantragen,
  • wenn Sie als Unternehmer mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen eine Genehmigung für den Verkehr mit Taxen beantragen,
  • wenn Sie den Abschluss einer der folgenenden Ausbildungen/Studienabschlüsse nachweisen können:
  • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn-/Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
  • Verkehrsfachwirt(in)
  • Betriebswirt(in) (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
  • Diplom-Betriebswirt(in) im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsfach Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
  • Diplom-Verkehrswirtschaftler(in) der Technischen Universität Dresden.

Ablauf der Sachkunde- bzw. Fachkundeprüfung.

Die Sachkunde- bzw. Fachkundeprüfung iist eine kombienierte schriftlich/mündliche Prüfung. Der schriftliche Teil besteht aus den 2 Teilprüfungen "Schriftliche Fragen" und "Schriftliche Übungen/Fallstudien". Der abschließende Teil ist, sofern die Prüfung insgesamt noch bestanden werden kann, die mündliche Prüfung. Wenn nämlich der Bewerber in einer der schriftlichen Teilprüfungen weniger als 50% der auf den Prüfungsteil entfallenden Punkte erzielt hat, dann hat er die Prüfung insgesamt nicht bestanden, sodass die mündlich Prüfung entfällt. Solte die Prüfung bereits die für das Bestehen notwendige Punkzahl von 60% der Gesamtpunktzahl erreicht haben, enffällt die mündliche Prüfung ebenfalls. Die Die Sachkunde- bzw. Fachkundeprüfung ist grundsätzlich dreiteilich:

  • schriftliche Fragen;
  • schriftliche Übungen/Fallstudie;
  • mündliche Prüfung.

In der Prüfung sind insgesamt 150 Punkte erreichtbar, wobei für ein Bestehen mindestens 60% erreicht werden müssen, also 90 Punke. Prüfsteil "Schriftliche Fragen". Für den Prüfsteil "Schriftliche Fragen" stehen dem Bewerber 60 Min. zur Verfügung, wobei als Höchtsergebnis dort 60 Punkte erreicht werden können. Zum Erreichen der zum Bestehen notwendigen 50%-Grenze muss er mindestens 30 Punkte erzielen, ansonsten ist die Gesamtprüfung schon nicht bestanden. Das Vergeben von halben Punkten steht im Ermessen des Prüfungsausschusses und wird angewandt.

Als Fragenarten werden auf den Prüfungsbögen der IHK sowohl sog. Multiple-Choice-Prüfungsfragen mit jeweils 4 Antworten zur Auswahl als auch Fragen mit direkter Antwort gestellt.

Prüfungsteil "Schriftliche Übungen/Fallstudien". Beim Prüfungsteil "Schriftliche Übungen/Fallstudien" stehen ebenfalls für die Bearbeitung 60 Min. zur Verfügung, wobei hier 52,5 Punkte erzielt werden können. Um das Bestehen der Gesamtprüfung nicht zu gefährden (50%-Grenze), müssen also mindestens 26,5 Punkte errecht werden.

Bei der Fallstudie wird eine Ausgangssituation geschildert, die dann grundsätzlich für alle der einzelnen Aufgabestellungen gilt bzw. die dann für einzelne Fragen fortgeschrieben wird.

Prüfungateil "Mündliche Prüfung" In der mündliche Prüfung schließlich werden bis zu 37,5 Punkte vergeben, von denen den Kandidat mindestens 19 Punkte erzielen muss, um über 50%-Grenze bei den Teilprüfungen zu kommen. An Zeit steht ihm dafür höchstens 30 Min. zur Verfügung. Welche Fragen gestellt werden, steht im Ermessen der dreiköpfigen Prüfungsausschusses, wobei Das Prüfungsgespräch meist vom Ausschussvorsitzenden eingeleitet wird, anteilig auch die anderen beiden Prüfer Teile übernehmen.

Taxiunternehmer Prüfung für Taxi- und Mietwagenunternehmer bei der IHK Deutschland.

In diesem Fragenkatalog werden 542 Fragen und Antworten zum Thema "Schriftliche Prüfung" für Fachkundeprüfung bei der IHK Deutschland zusammengestellt. Sie erhalten eine pdf-Datei mit den folgenden Themen: ....

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