Für Österreich, Zuwanderungsstopp, Grenzschutz, Neutralität, EU-Austritt

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Für Österreich, Zuwanderungsstopp, Grenzschutz, Neutralität, EU-Austritt
Parteivorsitzender Robert Marschall
Gründung Juli 2017
Gründungsort Wien
Hauptsitz Mödling
Nationalratsmandate 0
Sitze in Landtagen 0
Staatliche Zuschüsse (keine)
Mitgliederzahl (keine)
Mindestalter nicht festgelegt
Ausrichtung EU-Skepsis
Populismus
Nationalismus
Farbe Rot-Weiß-Rot
Website www.euaus.at

Die Liste Für Österreich, Zuwanderungsstopp, Grenzschutz, Neutralität, EU-Austritt (EUAUS) ist eine wahlwerbende Partei im Sinne § 42 der Nationalratswahlordnung.[1] Bei der österreichischen Parlamentswahl (Nationalratswahl) 2017 steht sie nur im Landeswahlkreis Wien auf dem Stimmzettel. Ursprünglich war ein Wahlantritt in allen Bundesländern Österreichs geplant.

Geschichte[Bearbeiten]

Anfang Juli 2017 beschlossen EU-Gegner eine parteiübergreifende Wahlplattform für alle EU-Gegner Österreichs zu schaffen. Im Listenname soll zum Ausdruck gebracht werden, wofür die Partei steht. Grund dafür ist, dass die EU-Gegner – wie schon bei vergangenen Wahlen – eine sehr geringe oder manipulative Medienberichterstattung erwarten und daher der Name am Stimmzettel für die Wähler selbsterklärend sein müsse. Die Möglichkeit zur Kandidatur bei der Liste EUAUS stand allen EU-Gegnern offen, ganz gleich ob und welcher politischen Partei sie angehören. Das Programm wurde auf zehn Ziele zusammengefasst. Eine führende Rolle bei der Gründung nahm die EU-Austrittspartei ein.

Programm[Bearbeiten]

  1. in erster Linien für Österreicher und -innen da zu sein, insbesondere für die österreichische Kinder
  2. für Österreich als Heimat einsetzen: Menschen-, Tier-, Natur- und Kulturschutz
  3. Zuwanderungstopp insb. aus Afrika und Asien
  4. lückenlose Grenzkontrollen an der österreichischen Staatsgrenze, als eine Maßnahme gegen Terror, Kriminalität, Auto-Diebstähle, Asylmissbrauch, Lohndumping
  5. vom österreichischen Staat finanzierte Sozialleistungen nur mehr für Österreicher
  6. österreichisches Steuergeld muss in Österreich bleiben
  7. Arbeitsplätze in Österreich sichern und schaffen (statt durch Auslagerungen und ungehemmten Freihandel im Ausland. Daher auch Nein zu CETA und TTIP)
  8. für ein energieautarkes Österreich. Ausstieg aus EURATOM und Atomstrom-Importen
  9. die Neutralität Österreichs verteidigen und österreichische Soldaten nur mehr im Inland einsetzen
  10. schrittweiser EU-Austritt Österreichs.

Organisatorisches[Bearbeiten]

Für Österreich, Zuwanderungsstopp, Grenzschutz, Neutralität, EU-Austritt (EUAUS) ist eine wahlwerbende Partei nach der Nationalratswahlordnung, aber keine politische Partei nach dem Parteiengesetz. Die Kurzbezeichnung der Liste „Für Österreich, Zuwanderungsstopp, Grenzschutz, Neutralität, EU-Austritt“ ist die gleich wie bei der EU-Austrittspartei, nämlich EUAUS. Ebenso ist der Sitz beider Organisationen in Mödling.

Wahlen[Bearbeiten]

Die Liste Für Österreich, Zuwanderungsstopp, Grenzschutz, Neutralität, EU-Austritt (EUAUS) tritt bei der Nationalratswahl 2017 erstmals an. Für den Wahlantritt sammelte die eigenständige Liste Für Österreich, Zuwanderungsstopp, Grenzschutz, Neutralität, EU-Austritt (EUAUS) Unterstützungserklärungen in ganz Österreich. In der Bundeshauptstadt Wien wurde der Wahlantritt mit 549 Unterstützungserklärungen geschafft[2][3]. Es wurden somit knapp mehr Unterstützungserklärungen gesammelt, als die vom Gesetz geforderte Anzahl von 500 für Wien. Spitzenkandidat der Liste „Für Österreich, Zuwanderungsstopp, Grenzschutz, Neutralität, EU-Austritt“ ist Mag. Robert Marschall, der gleichzeitig auch Obmann der EU-Austrittspartei ist.

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. „Nationalratswahlordnung“ – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS); abgerufen am 27. August 2017
  2. „Nationalratswahl 2017 - die kandidierenden Parteien“ – Webseite Bundesministerium für Inneres; abgerufen am 27. August 2017
  3. „Einreichen des EUAUS-Landeswahlvorschlages in Wien“ – Webseite Für Österreich, Zuwanderungsstopp, Grenzschutz, Neutralität, EU-Austritt; abgerufen am 27. August 2017
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