Ewald Sudau

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Ewald Sudau (* 22. September 1902 in Tilsit) war als Kriminalsekretär Angehöriger der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) bei der Staatspolizeistelle Tilsit (Stapo Tilsit).

Inhaltsverzeichnis

Werdegang[Bearbeiten]

Von 1908 bis 1916 besuchte er eine Volksschule in Tilsit. Er nahm danach bei der Staatseisenbahn zuerst als Telegrafenbote, dann als Aushilfsweichenwärter eine Beschäftigung auf. Als 1921 das erste Personalabbaugesetz kam, wurde er entlassen. Zuerst beschäftigte er sich mit Aushilfsarbeiten. Dann bekam er eine Stelle bei den Kistenwerken in Tilsit.

Eintritt in die Polizei[Bearbeiten]

Seit dem 1. April 1925 war er bei der Polizei, wobei er zuerst einen einjährigen Polizeianwärterlehrgang an der Polizeischule in Sensberg absolvierte. Am 1. Oktober 1925 wurde er zum Polizeiunterwachtmeister ernannt. Danach ging er zur Schutzpolizei. Nach dem Ablauf von zwölf Dienstjahren schied er aus dem Polizeidienst mit dem Polizeiversorgungsschein aus.

Dienst bei Kriminalpolizei und der Geheimen Staatspolizei[Bearbeiten]

Nach einer Meldung erhielt er am 1. August 1937 seine Einberufung zur Kriminalpolizeistelle Tilsit. Nach dem erfolgreichen Abschluss einer sieben Monate dauernden Probe- und Ausbildungszeit beteiligte er sich an einem Lehrgang für zwei Monate an einem Lehrgang für die Sicherheitspolizei an der Führerschule in Berlin-Charlottenburg. Im September 1938 wurde er zur Staatspolizeistelle Allenstein (Stapo Allenstein) der Gestapo kommandiert. Im Jahre 1940 trat er in den Dienst der Gestapo ein. Vom Beginn des Zweiten Weltkrieges bis zum Ende gehörte er der Stapo Tilsit an.

Einsatz in Augustowo 1941[Bearbeiten]

Der SS-Sturmbannführer Wolfgang Ilges erhielt am 22. Juni 1941 von SS-Brigadeführer Walther Stahlecker[1] den Befehl, bei einer "Säuberungsaktion" im Grenzgebiet die dort eingesetzten Kräfte zu unterstützen. Vom Reichssicherheitshauptamt (RSHA) in Berlin kam direkt dazu ein Befehl an die Stapo Tilsit, bei Augustowo[2] ein russisches Erholungsheim für die SS sicherzustellen. Ilges befahl Sudau, dem Kriminalassistenten Mittag und dem Kraftfahrer Müller, bei Augustowo die Kräfte des Grenzpolizei-Kommissariats Sudauen (GPK Sudauen) zu unterstützen. Die Fahrt dorthin unternahm Ilges mit seinem Kommando am 25. Juni 1941.[3]

Bei der Aktion um das Erholungsheim traf das Kommando auf den Leiter des GPK Sudauen, den (späteren) SS-Hauptsturmführer und Kriminalrat Waldemar Macholl. Während das Stammpersonal des Erholungsheims in deutsche Dienste übernommen wurde, wurden die Gäste von Sudau überprüft. Nach wenigen Tagen wurden 15 bis 30 von diesem durch eine Einheit der Waffen-SS erschossen. Es gab auch weitere Erschießungen im Zusammenhang mit dieser Aktion.

Nachkriegszeit[Bearbeiten]

Bei Kriegsende war er in Flensburg, wo er 2 ½ Jahre in einem Internierungslager verbrachte. Wegen seiner Zugehörigkeit zur Gestapo wurde er zu einer Haft von einem Jahr verurteilt. Mit der Anrechnung seiner Internierungszeit bleib er allerdings in Freiheit. Danach ging er zu seiner Familie nach Minden/Westfalen. Nach Arbeiten als Aushilfe und einem Jahr der Arbeitslosigkeit wurde er für fünf Jahre bei einer englischen Diensteinheit eingestellt. In Minden nahm er danach am 16. August 1955 eine Stelle als Kriminalsekretär bei der Kriminalpolizei an. Am 16. August 1957 erfolgte seine Suspendierung vom Dienst infolge eines Disziplinarverfahrens wegen seiner Dienstzeit bei der Stapo Tilsit im Zusammenhang mit der Aktion bei Augustowo.

Vorangegangen war eine Verurteilung zu vier Jahren Haft durch das Schwurgericht Köln am 4. Mai 1957 wegen Beihilfe zum Mord in zwei Fällen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Aktion bei Augustowo. Eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) wurde am 12. März 1958 (Az: 2 StR 48/58) verworfen. Das Strafverfahren war im Jahre 1959 schon verbüßt.

Am 2. bis 4. November 1959 stand er beim Schwurgericht des Landesgerichts in Bielefeld erneut wegen der Tötungsdelikte im Zusammenhang mit der Aktion von Augustowo unter Anklage. Ihm konnte jedoch keine aktive Beihilfe des Mordes nachgewiesen werden, so dass das Gericht auf Freispruch erkannte.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Walther Stahlecker in der deutschsprachigen Wikipedia
  2. Augustowo als Teilgemeinde von Dobrcz in der deutschsprachigen Wikipedia
  3. Irene Sagel-Grande (Hrsg.): Justiz und NS-Verbrechen. Band 16. Amsterdam 1977, S. 154–164, hier: S. 156 (uva.nl [abgerufen am 18. Dezember 2017] Lfd.Nr. 485).
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