Eugen Krause

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Eugen Krause ( * 20. März 1907 in Erfurt) war als SS-Obersturmführer (SS-Nr. 263 675) und Kriminalkommissar Angehöriger der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) und Leiter des Judenreferats in der Staatspolizeileitstelle Stuttgart.

Werdegang[Bearbeiten]

Nach dem Besuch der Mittelschule erlernte er den Beruf eines Heizungsinstallateurs. Im Jahre 1930 gründete er ein Geschäft und wurde Mitglied der NSDAP. Im November 1933 trat er in die SS ein[1]In den folgenden Jahren konnte er aber das Geschäft nicht zum Erfolg führen. Deshalb bewarb er sich im Jahre 1934 bei der allgemeinen Polizei. Naxh der Annahme seiner Bewerbung wechselte er schon 1 935 zur Gestapo in der Staatspolizeistelle Erfurt. Nach der Besetzung des Sudetenlandes wurde er zur Staaatspolizeistelle Karlsbad versetzt, wo er im Kirchenreferat tättig wurde.

Zur Staatspolizeileitstelle Stuttgart wurde er am 1. März 1942 kommandiert.In diser neuen Position war es vorgeschrieben, dass er verschiedene Lehrgänge durchlaufen musste. So kam er zur Führereschule der Sicherheitspolizei in Berlin-Charlottenburg. Nach bestandener Prüfung Ende 1942 wurde er wieder als Kriminalkommisar auf Probe (KK a.P. zur Staatspolizeileitstelle Stuttgart versetzt. Inzwisxhen war er auch Mitglied des SD geworden. Er übernahm vom Polizeiinspektor Hans Koch die Leitung des das Referats für kirchliche Angelegenheiten, das auch das Judenreferat einschlosss. Diesen Bereich II B der Gestapo Stuttgart leitete er von Juli 1942 bis Anfang März 1943 In dieser Zeit war er auch für die fachspezifische Schulung des polizeilichen Nachwuches eingesetzt.

Es folgteAnfang März 1943 seine Versetzung zur Staaatspolizeileitstelle Karlsruhe. Danach wurde er zum Befehaklshaber der Sicherheitspolizei und des SD (BdS) in Irtalien zur Außenstelle in Mailnad abkomandiert[2]. Dort nahmen ihn Angehörige einer US-amerikanischen Einheit nach Kriesgende fest und überführten ihn in ein deutsches Internierungslager.

Nachkriegszeit[Bearbeiten]

Das Spruchgericht in Benefald-Bomlitz verurteilete ihn wegen seiner Zugehörigkeit zur Gestapo und zum Sicherheitsdienst der SS (SD) zu einer Gefängnisstrafe von 4 Jahren Haft. Davon wurden 2 Jahre seiner Internierung angerechnet, so dass er bsi zum 7. April 1950 seine Haft abgesessen hatte. In der Verhandlung vor dem Spruchgericht gab er an, dass er seine Tätigkeit bei der Gestapo nicht bereue[3]. Wie sein Vorgänger Hans Koch war er als fanatischer Nationalsozialist bekannt.

Am 18. Mai 1951 sprach ihn das Landgericht Stuttgart (LG Stuttgart) in einem Verfahren frei. Der Bundesgeridchtshof hob am 29. Januar 1952 auf einen Antrag der Staatsanwaltschaft zur Revision das Urtel des LG Stuttgart vom 18. Mai 1951 wieder auf. Das LG Stuttgart sprach ihn in dem folgenden Wiederaufnahmeverfahren am 19. September 1952 wieder frei. [4].

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Ingrid Bauz et al., Die Geheime Staatspolizei in Württemberg und Hohenzollern, Stuttgart 2013, S. 263
  2. Hinweise auf Eugen Krause in Mailand
  3. Ingrid Bauz, ebenda, S. 263
  4. Irene Sagel-Grande et al., Justiz und NS-Verbrechen, Band XXII, Lfd. Nr. 615, Amsterdam 1981, S. 757-776 hier: S. 759 u. S. 770
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