Ernst Jahr

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Ernst Hermann Jahr (* 12. Juni 1909 in Cramon in Mecklenburg) war als promovierter Jurist und SS-Sturmbannführer (SS-Nr. 86155) Angehöriger der Geheimen Staatspolizei (Gestapo).

Werdegang[Bearbeiten]

Als Sohn eines evangelischen Pfarrers besuchte er nach 1912 - die Eltern siedelten nach Detmold um - in Detmold die Volksschule und danach das Gymnasium. Im Jahre 1929 bestand er die Prüfung zum Abitur. Es folgte ein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten von Rostock, Berlin, Graz und Göttingen. In Graz war er am 2. Juni 1930 erstmals in die NSDAP eingetreten. Im September 1930 verließ er Graz. Am 1. Dezember 1931 wurde er in Göttingen erneut als Mitglied der NSDAP aufgenommen. Wegen Unregelmäßigkeiten in der Leistung der Parteibeiträge kam es später zu einer Korrektur seiner Mitgliedsnummer, die nun auf 196793 heraufgesetzt wurde.

Beim Oberlandesgericht Celle bestand er am 13. Mai 1933 die erste juristische Staatsprüfung. Mitglied der Allgemeinen SS wurde er am 30. Juni 1933.

Mit seiner Schrift Das Regierungsgesetz[1] erlangte er den Grad zum Dr. jur. im Herbst 1933 an der Universität in Göttingen. Es folgte die übliche juristische Ausbildung zum Referendar. Vor dem Reichsprüfungsamt in Berlin bestand er am 14. Mai 1937 die Prüfung für das große juristische Staatsexamen.

Karriere bei der Gestapo[Bearbeiten]

Gegen die Einwände seines Vaters bewarb er sich beim Geheimen Staatspolizeiamt Berlin (Gestapa Berlin) um eine Anstellung für den höheren Dienst. Bis zur Entscheidung über diese Bewerbung vertrat er einige Rechtsanwälte. Am 15. September 1937 trat er seine Anstellung als Assessor beim Gestapa Berlin an. Zum Regierungsrat wurde er am 1. August 1940 ernannt. Im Rahmen seiner Ausbildung im polizeilichen Dienst wurde er in der wirtschaftspolitischen Abteilung beschäftigt. Nach der Bildung des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) im Jahre 1939 war er bis Herbst 1940 in der Abteilung IV B 3 tätig, die für die Bereiche Wirtschaftssabotage, Korruption, Sozialpolitik, Detekteien und das Bewachungsgewerbe zuständig war. Danach übernahm er von dem späteren SS-Standartenführer Dr. Fritz Rang das Pressereferat IV C 3[2] bis Anfang 1943. In dieser Funktion musste er die ausländische Presse überwachen. Weiterhin leitete er die Prüfstellen für Druckschriften in Berlin, Frankfurt/Main, München und Wien. In diesen Dienststellen wurden sämtliche aus dem Ausland ins Reichsgebiet gelieferten Druckschriften überprüft. Dabei war er verantwortlich für die korrekte Dienstführung, die personelle Besetzung der Dienststellen und die Art und Weise der Maßstäbe der Überprüfung der Druckschriften. In bestimmten Zeitabständen überprüfte er diese Dienststellen durch seine persönliche Augenscheinnahme vor Ort.[3]

Am 15. Februar 1843 erfolgte seine Versetzung zur Staatspolizeistelle Königsberg, wo er als Vertreter des Leiters eingesetzt wurde. Am 9. September 1943 wurde er zur Staatspolizeistelle Tilsit versetzt, wo er die Leitung übernahm. Am 1. Januar 1945 erfolgte seine Versetzung zum RSHA in die Abteilung IV A 4 a., die sich mit Fragen der Kirchen befasste.

Kriegsende und Nachkriegszeit[Bearbeiten]

Gegen Kriegsende wurde er unter seinem richtigen Namen als einfacher Zollgrenzschutzmann einer Dienststelle des Zollgrenzschutzes in Husum zugeteilt. Bei Auflösung dieser Dienststelle im Mai 1945 tauchte er bei einem Bauern in Cecilienkoog bei Bredstedt in Schleswig-Holstein unter. Am 12. Dezember 1945 erfolgte nach einer Festnahme seine Internierungshaft.

Das Spruchgericht in Bielefeld verurteilte ihn am 12. September 1947 wegen seiner Zugehörigkeit zur Gestapo zu sieben Jahren Haft. Die Zeit der Internierung wurde auf die Haftzeit angerechnet. Durch einen Erlass des Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen vom 22. September 1950 wurde ihm eine bedingte Strafaussetzung mit dreijähriger Bewährungsfrist bewilligt, so dass er am 5. Oktober 1950 aus der Haft entlassen wurde. Durch eine Verfügung vom 13. Oktober 1953 wurde ihm die Reststrafe erlassen.

Neue Beschäftigung als Jurist[Bearbeiten]

Nach der Haftentlassung arbeitete er zuerst in Göttingen als Hilfsarbeiter in einer Druckerei. Aber schon 1951 konnte er sich in Paderborn als Geschäftsführer mehrerer Haus- und Grundbesitzervereine betätigen. Danach nahm er in Detmold für mehrere Jahre eine Anstellung in einem Anwaltsbüro auf, wo er ab 1954 wieder als zugelassener Rechtsanwalt arbeitete. Im Jahre 1955 wurde er bei der Firma für Polstermöbel Wilmsmeier in Lemgo tätig. Dort leitete er die Rechtsabteilung.

Am 9. Oktober 1961 wurde er während der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Dortmund verhaftet, wo Kriegsverbrechen in Litauen verhandelt wurden und Jahr als Angeklagter beschuldigt war, an der Tötung von sechs Menschen bei Tauroggen mitgewirkt zu haben. Das Urteil lautete auf drei Jahre und drei Monate Zuchthaus.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Das Regierungsgesetz. Pöppinghaus, Bochum-Lagendreer 1935, DNB 570735491, OCLC 48733233 (83 S., Dissertation).
  2. Michael Wildt: Generation des Unbedingten: das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes. Hamburger Edition, Hamburg 2003, ISBN 3-930908-87-5, S. 347 FN 188 (966 S.).
  3. Irene Sagel-Grande (Hrsg.): Justiz und NS-Verbrechen. Band 17. Amsterdam 1977, S. 749–786, hier: S. 756 (uva.nl [abgerufen am 18. Dezember 2017]).
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