Ernst Harjes

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Ernst Harjes (* 26. November 1899 in Landeshut in Schlesien; † 11. Dezember 1945 in Berlin-Lichtenberg) war als Kriminalobersekretär Angehöriger der Geheimen Staatspolizei (Gestapo).

Werdegang[Bearbeiten]

Die Berufsausbildung hatte er als Schlosser absolviert. Bei der Berliner Kriminalpolizei war er im Dezernat für Diebstahl- und Einbruchsangelegenheiten tätig. Ab September 1935 stand er im Dienst der Staatspolizeileitstelle Berlin als Dienststelle der Gestapo. Im Jahre 1936 gehörte er zur Inspektion VII. Zur Abteilung B 3 kam er von 1937 bis 1938. Von September 1940 an war er in der Abteilung C 3, in der Abteilung C 4 A ab 1941.

Mitglied der NSDAP wurde er 1941. Zum Kriegsende bis April 1945 war er mit Angelegenheiten der „Heimtückevergehen und gemeinschaftswidriges Verhalten“ beschäftigt.

Nachkriegszeit[Bearbeiten]

Am 7. Mai 1945 kam er in sowjetisches Kriegsgefangenschaft. Aus dem Gefangenenlager Rüdersdorf wurde er am 26. Juni 1945 entlassen. Am 20. Juli 1945 erfolgte seine Festnahme in Berlin. Durch das Urteil des Sowjetischen Militärtribunals (SMT) der Garnison Berlin wurde er am 31. Oktober 194 zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde in Berlin-Lichtenberg am 11. Dezember 1945 vollstreckt.

Begründung des Urteils[Bearbeiten]

In dem Urteil wurden folgende Grände angegeben:

  • Kriegsverbrechen
  • Tätigkeit bei der Gestapo von 1940 bis 2. Mai 1945 als Untersuchungsführer in der Abteilung IV 1 B der Gestapo Berlin, wobei er gegen den kommunistischen Widerstand und andere Gegner des NS-Regimes sowie der Regierung Hitler tätig wurde
  • Verhaftung einer großen Anzahl von Antifaschisten
  • führte Untersuchungen gegen Personen, die Juden unterstützten und feindliche Sender am Radio hörten
  • Bearbeitung von 500 Fällen, wovon 200 den Gerichten übergeben wurden. Überwiegend lautete das Urteil auf zwei Jahre Haft; 20 Personen kamen ins Konzentrationslager
  • von November 1944 bis 2. Mai 1945 gehörte er dem Gestapo-Bataillon an, um gegen die Rote Armee zu kämpfen.[1]

Im Jahre 2006 wurde er am 25. Mai 2006 durch die Russische Hauptmilitärstaatsanwaltschaft (GWP)[2] rehabilitiert.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Klaus-Dieter Müller, Thomas Schaarschmidt, Mike Schmeitzner, Andreas Weigelt (Hrsg.): Todesurteile sowjetischer Militärtribunale gegen Deutsche (1944–1947): Eine historisch-biographische Studie (= Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung [Hrsg.]: Schriften des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung. Band 56). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2015, ISBN 978-3-525-36968-5, S. 225, doi:10.13109/9783666369681 (487 S.).
  2. GWP steht für „Glawnaja Wojennaja Prokuratura“, was allgemein eine Instanz im russischen Militärrecht bezeichnet, die ermächtigt ist, Rehabilitierungen auszusprechen
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