Endlagersuchgesetz

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Das Endlagersuchgesetz ist ein geplantes Gesetz, das im Sommer/Herbst 2012 im Deutschen Bundestag beraten und verabschiedet werden soll.

Es soll einen Prozess festlegen, anhand dessen in der Bundesrepublik ein für die Endlagerung für Radioaktive Abfälle (ugs. meist 'Atommüll' genannt) möglichst geeigneter Standort gefunden werden soll.

Federführend sind das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bzw. Bundesumweltminister Norbert Röttgen.

Allgemeines[Bearbeiten]

Endlagerung ist der politisch geprägte Begriff für die Entsorgung von Abfällen durch Unterbringung in einer speziell dafür angelegten Einrichtung, dem Endlager. Dieser Lagertyp ist politisch abgegrenzt von der Zwischenlagerung. Der Unterschied besteht in der Regel in der Laufzeit der politisch erteilten Genehmigung. Die technische Qualität der Lagerung muss bei beiden Typen technisch vergleichbar sein, bei beiden besteht die Notwendigkeit von Überwachung, Kontrolle und Reparaturen eventuell auftretender Schäden.

Der Begriff „Endlagerung“ wird überwiegend im Zusammenhang mit der Lagerung radioaktiver Abfälle – der atomaren Endlagerung – verwendet, er gilt aber grundsätzlich für die - zumindest so geplante - endgültige Entsorgung aller Arten von Abfällen wie z. B. auch CO₂.

Definitionsgemäß ist eine Wiederaufarbeitung der Abfälle im Falle der Endlagerung normalerweise nicht vorgesehen, es sei denn, man trifft gezielte Vorkehrungen, um die Abfälle bei Bedarf wieder aus dem Endlager holen zu können; in diesem Falle spricht man politisch auch von rückholbarer Endlagerung.

Im Falle später erkannter Untauglichkeit der Lagermethode wandelt sich das Endlager technisch und tatsächlich wieder in ein Zwischenlager, wie im Beispiel der Schachtanlage Asse eingetreten.

Vorgeschichte[Bearbeiten]

Der Salzstock Gorleben war jahrzehntelang als Endlager für hochradioaktive Abfälle geplant. Er liegt an der ehemaligen Grenze zwischen der Bundesrepublik (Westdeutschland) und der 1990 untergegangenen DDR. Seit 1986 wurde ein Bergwerk errichtet, um die Eignung des Salzstocks für eine Endlagerung zu erkunden.

Die Erkundungsergebnisse und ihre Bewertung wurden in zwei Berichten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (1983) und des Bundesamtes für Strahlenschutz (1990) zusammenfassend dargestellt. Trotz negativer Erkundungsbefunde wurde der Standort Gorleben immer noch als „eignungshöffig“ bezeichnet. Dies gelang durch eine Veränderung der Sicherheitsphilosophie: Die Bedeutung des Deckgebirges als Barriere gegen die Ausbreitung von Radionukliden wurde zurückgenommen und der Salzstock alleine als entscheidende bzw. hinreichende Barriere angesehen. Auf Grundlage dieser Änderung wurde mit der untertägigen Erkundung begonnen. Nach Recherchen der Frankfurter Rundschau - 2009 veröffentlicht - ging die Änderung auf eine direkte Einflussnahme der damals neuen CDU/FDP-Regierung unter Helmut Kohl zurück.[1]

Kohl, Bundeskanzler von 1982 bis 1998, und die ihn stützenden Parteien CDU, CSU und FDP (schwarz-gelbe Koalition) betrieben eine atomkraftfreundliche Politik. Nach zwei Ölkrisen - 1973/74 und 1979/80 - hielten sie Atomkraft für die geeigneteste Energieform, um die nach dem Zweiten Weltkrieg stark gestiegene Abhängigkeit der Bundesrepublik von Öl- und Gasimporten zu reduzieren. Ihr Handeln war interessegeleitet: die weltweit ungelöste Endlagerfrage wurde immer wieder von Atomkraftgegnern kritisiert; die deutsche Regierung wollte angesichts stark steigender Mengen radioaktiver Abfälle den Vorwurf vermeiden, sie sei in der Endlagerfrage nicht aktiv genug. Nachdem sich die jahrzehntelang erhoffte bzw. mit Vorschusslorbeeren versehene Technik der Wiederaufarbeitung nicht bewährte - die französische Anlage in La Hague und die im britischen Scellafield machten immer wieder Negativschlagzeilen - wurde klar, dass es den erhofften „Brennstoffkreislauf“ nicht geben würde.

Im Zuge der 2009 und 2010 diskutierten und im Herbst 2010 auch beschlossenen Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke gewann das Thema an Gewicht: Berechnungen von Greenpeace sowie Daten des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) ergaben, dass zusätzlich bis zu 4800 Tonnen hochradioaktiver Atommüll anfallen würden, wenn die Energiewirtschaft die ermöglichten Laufzeitverlängerungen ausschöpfen würde. Diese 4800 Tonnen hätte man in 512 zusäzliche Castoren füllen müssen (zusätzlich zu den 215 Castorbehältern, die gemäß Atomkonsens von 2002 ab Sommer 2011 ohnehin noch entstanden wären). Zudem wären rund 9200 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiver Abfall zusätzlich angefallen.[2]

Am 26. März 2010 setzte der Deutsche Bundestag hat auf Antrag der Abgeordneten der SPD, der Linken und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen[3] einen Untersuchungsausschuss zu Gorleben ein. Er ist der 1. Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode und heißt deshalb amtlich '1. Untersuchungsausschuss (Gorleben)'. Ihm gehören 15 Mitglieder des Deutschen Bundestages an. Jede der 5 vertretenen Parteien hat einen Obmann bzw. eine Obfrau benannt; dies sind

Das Gremium unter Vorsitz der MdB Maria Flachsbarth (CDU) soll die Umstände klären, unter denen nach der im März 1983 gewonnenen Bundestagswahl im Jahr 1983 das Kabinett Kohl II entschied, nur den Salzstock in Gorleben auf eine Eignung für die Endlagerung von Atommüll zu prüfen.[5][6]

Im März 2011, wenige Tage nach dem Beginn der Nuklearkatastrophe von Fukushima, änderte Kanzlerin Merkel ihre Atompolitik radikal: ihre Regierung verhängte ein Atom-Moratorium und beschloss im Sommer 2011 einen Atomausstieg.

Dies erleichterte es, im parteiübergreifenden Konsens die Endlagerfrage neu zu erörtern. Auch der Regierungswechsel in Baden-Württemberg - im Mai 2011 wurde bei der Landtagswahl 2011 in Baden-Württemberg bundesweit erstmals eine grün-rote Landesregierung gewählt; der als besonders atomkraftfreundlich geltende Stefan Mappus (Ministerpräsident von 2009 - 2011) verlor die Wahl.

Quellen[Bearbeiten]

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