Emil Radloff

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Emil Radloff (* 14. Februar 1890 in Ludwigshorst, Kreis Regenwalde in Pommern) war als Kriminaloberkommissar ein Angehöriger der Geheimen Staatspolizei (Gestapo).

Dienststellungen[Bearbeiten]

Seit 1935 war er als Kriminaloberkommissar im Hauptamt II der Staatspolizeistelle Berlin tätig. Im Jahre 1938 wurde er in der Abteilung II A 4 eingesetzt. Nach der Einrichtung des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) wurde er ab 1942 in der Abteilung IV 4 1 b (Gestapo) tätig. Im Jahre 1943 war er in der Fachabteilung für weltanschauliche Gegner IV A 4. Diese Dienststelle wurde im März 1944 als Referat in IV B 4 umbenannt, womit er direkt dem SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann als Dienststellenleiter unterstellt war.

Nach Kriegsende[Bearbeiten]

Am 6. Juni 1945 wurde er in Berlin in Haft genommen. Das Militärtribunal der sowjetischen 5. Stoßarmee verurteilte ihn am 10. August 1945 wegen Kriegsverbrechen und Dienst für die Gestapo Berlin zum Tode. Das Urteil wurde am 17. August 1945 vollzogen.[1] Im Jahre 2001 wurde er durch die Russische Hauptmilitärstaatsanwaltschaft (GWP)[2] rehabilitiert.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Klaus-Dieter Müller, Thomas Schaarschmidt, Mike Schmeitzner, Andreas Weigelt (Hrsg.): Todesurteile sowjetischer Militärtribunale gegen Deutsche (1944–1947): Eine historisch-biographische Studie (= Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung [Hrsg.]: Schriften des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung. Band 56). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2015, ISBN 978-3-525-36968-5, S. 225 u. S. 533, doi:10.13109/9783666369681 (487 S.).
  2. GWP steht für "Glawnaja Wojennaja Prokuratura", was allgemein eine Instanz im russischen Militärrecht bezeichnet, die ermächtigt ist, Rehabilitierungen auszusprechen
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