Elektronische Vergabe

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Elektronische Vergabe (eVergabe)[Bearbeiten]

Mit der elektronischen Vergabe, auch eVergabe genannt, kann der komplette Vergabeprozess von der Vorbereitung über die Durchführung und Bewertung bis hin zur Zuschlagserteilung durchgeführt werden. Für die ausschreibenden Stellen bedeutet der Einsatz dieser Technik vor allem eine Kostenersparnis sowie eine Optimierung von internen Verwaltungsprozessen.

Alleine in Deutschland entstehen nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Zusammenhang mit der öffentlichen Auftragsvergabe jährliche Verwaltungskosten in Höhe von 19. Mrd. Euro. Um diesem Kostenfaktor entgegenzuwirken und die so oft beklagte Papierflut in deutschen Verwaltungen zu beenden, hat die EU-Kommission mit ihrer Initiative i2010 einen Aktionsplan auf den Weg gebracht, um Verwaltungsabläufe zu modernisieren. Nach offiziellen Einschätzungen würde eine Umstellung auf die elektronische Vergabe dem öffentlichen Haushalt helfen, rund 4 Milliarden Euro pro Jahr einzusparen. Die eVergabe kann somit gerade in Anbetracht der angespannten Wirtschaftslage und der steigenden Verschuldung öffentlicher Haushalte neue Perspektiven aufzeigen. Dies wurde bereits von mehreren, voneinander unabhängigen Studien, beispielsweise von der sogenannten Ramboll-Studie, bestätigt.
Vor diesem Hintergrund rückt auch zunehmend das Instrument der Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) in den Fokus des Interesses. Als Beispiel für eine erfolgreiche Partnerschaft zwischen Privatunternehmen und öffentlicher Hand kann hier die Region Ostwestfalen-Lippe aufgeführt werden. Es war das erste ÖPP-Projekt im Themenumfeld der elektronischen Vergabe in Deutschland.


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