Dedikationswaffen

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Dedikationswaffen, aus dem Lateinischen: dedicare = weihen, widmen, zueignen, sind Waffen, bei den Blankwaffen Seitenwehren, die durch Verleihung, Schenkung oder Widmung einer Person zugeeignet werden können.

Für das Tragen im dienstlichen Bereich gab es Vorschriften, die das Tragen regelten. Sie durften im Dienst nur getragen werden, wenn ihre Form den Waffen gleich war die von anderen Soldaten als Dienstwaffen getragen wurden. Eine Ausnahme gab es in diesen Fällen nur auf "allerhöchsten Befehl", was eine Sondererlaubnis meint, die ausschließlich vom jeweiligen Landesobersten/ Monarchen, ausgestellt werden konnte. Eine Ausnahme gab es nur für die Ausstattung der Waffen (Dekor). Diese viel nicht unter das Verbot, solange die Form zur orginalen Dienstwaffe eingehalten wurde.

Literatur[Bearbeiten]

  • Gerhard Seifert, Fachwörter der Blankwaffenkunde: dt. Abc der europäischen blanken Trutzwaffen ; (Hieb-, Stoß-, Schlag- und Handwurfwaffen), Verlag Seifert, 1981
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