Datei:Flag of Eritrea.svg

Aus MARJORIE-WIKI
Wechseln zu: Navigation, Suche
Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 1.200 × 600 Pixel, Dateigröße: 3 KB)
  Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich stammt aus einem gemeinsam genutzten Medienarchiv.
Die Beschreibung der Dateibeschreibungsseite wird unten angezeigt.
link=[1] Zur Beschreibungsseite

Tigrina state

Beschreibung

Beschreibung
ትግርኛ: ባንደራ ኤርትራ
العربية: علم إريتريا
አማርኛ: የኤርትራ ባንደራ
Deutsch: Die Flagge Eritreas.
Esperanto: Flago de Eritreo
Nederlands: Vlag van Eritrea
Oromoo: Alaabaa Eritrea
Sardu: Bandera de s'Eritrea
Slovenščina: Državna zastava Eritreje
Soomaaliga: Calanka Eratareya
Русский: Флаг Эритреи
Quelle From the Open Clip Art website.
Urheber
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Der SVG-Code ist valide.
 
Diese Fahne wurde mit Inkscape erstellt.

Lizenz

Creative Commons icon

CC-Zero

Diese Datei entstammt von der Open Clip Art Library, die ausschließlich gemeinfreie bzw. public domain-Werke anbietet, welche unter der Creative Commons Public Domain Dedication Lizenz stehen. Info für den Hochladenden: bitte als Parameter einen Link zu der Seite hinzufügen, wo diese Grafik auf Open Clip Art Library erscheint.

italiano  sicilianu  Deutsch  čeština  português do Brasil  română  español  português  English  français  Nederlands  Malti  polski  svenska  Türkçe  Ελληνικά  български  македонски  русский  українська  বাংলা  ไทย  日本語  中文(中国大陆)‎  中文(台灣)‎  中文(新加坡)‎  中文(简体)‎  中文(繁體)‎  中文(香港)‎  +/−
Open Clip Art Library logo
Open Clip Art Library logo
Creative Commons CC-Zero Diese Datei wird unter der Creative-Commons-Lizenz „CC0 1.0 Verzicht auf das Copyright“ zur Verfügung gestellt.
Die Person, die das Werk mit diesem Dokument verbunden hat, übergibt dieses weltweit der Gemeinfreiheit, indem sie alle Urheberrechte und damit verbundenen weiteren Rechte – im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen – aufgibt. Das Werk kann – selbst für kommerzielle Zwecke – kopiert, modifiziert und weiterverteilt werden, ohne hierfür um Erlaubnis bitten zu müssen.

Public domain
This work is in the public domain because its copyright expired in Eritrea (details).

This is because its author has died, and 50 years have passed since publication, by the virtue of Articles 1653 and 1670 of the Eritrean Civil code. In the case of anonymous works, the publisher becomes the copyright holder per Article 1667.

Eritrean photographs are only protected if they are part of a collection or book, or bear the name and address of the author or their agent. In all other cases, photographs are not protected by copyright (Article 1662).
Copyright notes

Copyright notes
Nach U.S. Circ. 38a. haben die folgenden Staaten weder die Berner Übereinkunft noch ein anderes Urheberrechtsabkommen unterzeichnet:
  • Äthiopien, Eritrea, Irak, Iran, Marshallinseln, Osttimor, Palau, Somalia, Somaliland und Südsudan.

Urheberrechtsansprüche dieser Staaten, dies betrifft Werke, die von Staatsbürgern eines dieser Staaten innerhalb ihres Landes veröffentlicht werden, werden in anderen Staaten nicht anerkannt und sind daher in den meisten anderen Staaten, wie Deutschland, Österreich, und der Schweiz, gemeinfrei.

Allerdings ist folgendes zu beachten
  • Werke, die in diesen Staaten von Staatsbürgern eines Unterzeichnerstaates der Berner Übereinkunft veröffentlicht werden, genießen neben dem örtlichen Urheberrecht auch den Urheberrechtsschutz ihres Heimatstaates und sind daher auch international geschützt.
  • Werke, die gleichzeitig (d. h. innerhalb von 30 Tagen) in einem Unterzeichnerstaat der Berner Übereinkunft veröffentlicht werden, genießen zusätzlich zum örtlichen Urheberrecht auch den Urheberrechtsschutz des Fremdstaates, der unter Umständen eine längere Schutzdauer vorsieht.
  • Unveröffentlichte Werke aus diesen Ländern sind möglicherweise vollständig urheberrechtlich geschützt.
  • Ein Werk aus einem dieser Länder kann in den USA gemäß URAA urheberrechtlich geschützt werden, wenn das Heimatland des Werks einen Urheberrechtsvertrag oder eine Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten abschließt und das Werk in seinem Heimatland weiterhin urheberrechtlich geschützt ist.

Eritrea hat das vorläufige Handelsgesetzbuch von Eritrea und das vorläufige Zivilgesetzbuch von Eritrea (Auszüge aus Rechten des geistigen Eigentums) erlassen, die 1993 in Kraft getreten sind.
Public domain in U.S.
Public domain in U.S.
This work is in the public domain in the U.S. because it is an edict of a government, local or foreign. See § 313.6(C)(2) of the Compendium of U.S. Copyright Office Practices, 3rd ed. 2014 (Compendium (Third)). Such documents include "legislative enactments, judicial decisions, administrative rulings, public ordinances, or similar types of official legal materials." These do not include works first published by the United Nations or any of its specialized agencies, or by the Organization of American States. See Compendium (Third) § 313.6(C)(2) and 17 U.S.C. § 104(b)(5).

A non-American governmental edict may still be copyrighted outside the U.S. Similarly, the above U.S. Copyright Office Practice does not prevent U.S. states or localities from holding copyright abroad, depending on foreign copyright laws and regulations.

English  español  français  galego  italiano  日本語  македонски  sicilianu  slovenščina  українська  中文(简体)  中文(繁體)  +/−


Insignia Dieses Werk stellt eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes offizielles Insigne dar. Die Verwendung solcher Symbole ist in manchen Ländern beschränkt. Diese Beschränkungen sind unabhängig von dem hier beschriebenen Urheberrechtsstatus.

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.
Flag of Eritrea

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

image/svg+xml

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell17:41, 7. Aug. 2023Vorschaubild der Version vom 7. August 2023, 17:41 Uhr1.200 × 600 (3 KB)Fry1989Reverted to version as of 00:09, 3 August 2023 (UTC)