Bundesrepublik
Dieser Artikel behandelt den allgemeinen Begriff der Bundesrepublik. Die Bundesrepublik Deutschland wird unter Deutschland behandelt. |
Eine Bundesrepublik oder föderale Republik ist eine Republik, die als Bundesstaat aus mehreren teilsouveränen Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist.
Nicht jede Bundesrepublik wird auch als solche bezeichnet. Das deutsche Wort Bundesrepublik ist jünger als das dahinterstehende Konzept der föderalen Republik. Bei manchen Staaten (z. B. den USA) wird der deutsche Begriff „Bundesrepublik“ kaum verwendet, obwohl sie eine solche sind.
In einer Bundesrepublik herrscht, wie in allen föderalen Staaten, eine Aufteilung der Staatsgewalt zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Gliedstaaten. Die meisten Bundesrepubliken kodifizieren diese Gewaltenteilung in einer Verfassung. Alle Bundesrepubliken sind demokratische Republiken, da die Aufteilung der Staatsgewalt nichtdemokratische Regierungsformen erschwert. Nichtdemokratische Republiken sind daher allgemein nicht föderal, sondern als zentralistische Einheitsstaaten organisiert.
Die politischen Unterschiede zwischen einer Bundesrepublik und föderalen Monarchien, insbesondere föderalen parlamentarischen Monarchien wie Kanada oder Australien, sind größtenteils rechtlicher und nicht politischer Natur, da fast alle Bundesstaaten in ihrer Struktur oder zumindest ihrer Praxis demokratisch organisiert sind. Nur wenige föderale Monarchien, wie die Vereinigten Arabischen Emirate, basieren auf nichtdemokratischen Prinzipien.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte[Bearbeiten]
Die ältesten Bundesrepubliken sind die Vereinigten Staaten (seit 1787)[1] und die Schweiz (seit 1848).[2]
Deutschland wurde erstmals 1918 in der Weimarer Republik als Bundesrepublik organisiert. Die Nationalsozialisten hoben nach ihrer Machtergreifung mit der Politik der „Gleichschaltung“ die föderale Ordnung auf, so dass das Deutsche Reich von 1933 bis 1945 nur noch eine totalitäre Republik, aber keine Bundesrepublik mehr war.[3] Seit dem Grundgesetz von 1949 ist die Bundesrepublik Deutschland wieder ein föderaler Staat. Die Deutsche Demokratische Republik hatte zwar 1949 bis 1952 grundsätzlich eine föderale Struktur, ihre fünf Länder waren jedoch keine echten Bundesländer, sondern stellten lediglich administrative Entitäten eines dezentralisierten Einheitsstaates dar. 1952 wurden die Länder der DDR effektiv aufgelöst, 1958 auch die Länderkammer der DDR. Mit dem Ländereinführungsgesetz wurden die fünf Länder der DDR zum 3. Oktober 1990, dem Datum der deutschen Wiedervereinigung, wieder eingeführt.
Listen[Bearbeiten]
Aktuell[Bearbeiten]
Land | Gliedstaaten | Bundesunmittelbare Gebiete | Bemerkungen |
Argentinien | 23 Provinzen | Hauptstadtdistrikt | Verfassung von 1994 |
Äthiopien | 9 Bundesstaaten, 2 eigenständige Städte |
Verfassung von 1995 | |
Bosnien und Herzegowina | 2 Entitäten | ein Kondominium der beiden Entitäten | Abkommen von Dayton von 1995 |
Brasilien | 26 Bundesstaaten | Bundesdistrikt | Verfassung von 1988 |
Deutschland | 16 Länder | Grundgesetz von 1949 (1990) | |
Indien | 29 Bundesstaaten | 7 Territorien (einschl. National Capital Territory Delhi) | Verfassung von 1950 |
Irak | 18 Gouvernements | Verfassung von 2005 | |
Komoren | 3 Inseln | Verfassung von 2001 | |
Mexiko | 31 Bundesstaaten | Hauptstadtdistrikt | Verfassung von 1917 |
Mikronesien | 4 Teilstaaten | Verfassung von 1979 | |
Nepal | 14 Zonen | Verfassung von 2008[4] | |
Nigeria | 36 Bundesstaaten | Hauptstadtterritorium | Verfassung von 1979 |
Österreich | 9 Bundesländer | Verfassung von 1920 in der Fassung von 1929 | |
Pakistan | 4 Provinzen | 4 Territorien | Verfassung von 1973 |
Schweiz | 26 Kantone | Verfassung von 1848 (Totalrevisionen von 1874 und 1999) | |
Sudan | 17 Bundesstaaten | ||
Südsudan | 10 Bundesstaaten | ||
Venezuela | 23 Bundesstaaten | Hauptstadtdistrikt, abhängiges Gebiet | Verfassung von 1999 |
Vereinigte Staaten von Amerika | 50 Bundesstaaten | Hauptstadtdistrikt, 14 Außengebiete | Verfassung von 1787 |
Historisch[Bearbeiten]
Land | Gliedstaaten | Bundesunmittelbare Gebiete | Bemerkungen |
Deutsches Reich (1919–1933) | 18 Länder, ab 1929 17 Länder | ||
Jugoslawien (1945–1992) | 6 Teilrepubliken | ||
Vereinigte Staaten von Kolumbien (1863–1886) | 9 Staaten | ||
Vereinigte Staaten von Indonesien (1949–1950) | 16 Teilstaaten | Bundeshauptstadt Jakarta | |
Sowjetunion (1922–1991) | 15 Unionsrepubliken | ||
Bundesrepublik Jugoslawien (1992–2003) | 2 Teilrepubliken | ||
Tschechoslowakei (1968–1992) | 2 Republiken | ||
Tschecho-Slowakische Republik (1938–1939) | 2 autonome Teilrepubliken |
Siehe auch[Bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Winfried Steffani: Gewaltenteilung und Parteien im Wandel. Springer-Verlag, 2013, ISBN 978-3-663-08109-8 (books.google.com).
- ↑ Friedrich Giese: Staatsrecht: Grundlagen — Deutsche Verfassungen Ausländische Verfassungssysteme. Springer-Verlag, 2013, ISBN 978-3-663-19683-9 (books.google.com).
- ↑ Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte. 2008. , Rn. 2431.
- ↑ Haller, Kölz, Gächter: Allgemeines Staatsrecht, 2013, Rn. 500 (S. 155).