Bekenntnislehrer

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Ein Bekenntnislehrer ist ein Lehrkraft an Schulen Berlins oder Bremens, die auf freiwilliger Basis Religion, biblische Geschichte oder Lebenskunde anbietet.

Historischer Hintergrund[Bearbeiten]

In zwei westdeutschen Bundesländern gilt seit 1949 die "Bremer Klausel"; sie setzt Art 7 GG für die Länder (West-)Berlin und Bremen mittels Art. 141 GG außer Kraft: Religion muss in diesen Ländern kein ordentliches Lehrfach sein, da zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Grundgesetzes bereits andere Regelungen galten. Ab 1990 wurde der Ostteil Berlins, die ehemalige Hauptstadt der DDR, dieser Regelung ohne Weiteres zugeordnet.

Ab 14 Jahren wg. Religionsmündigkeit erfolgt die Anmeldung durch die Schüler selbst, was dazu führt, dass Bekenntnisunterricht faktisch nicht mehr stattfindet; in Kenntnis dieser Problematik und auf dem Hintergrund wohl zunehmender Jugendgruppengewalt beschloss der Senat von Berlin 2006 die Einführung des (Pflicht-) Ethikunterrichts für die Sekundarstufe I.

Sonderregelung Brandenburg[Bearbeiten]

Verfassungswidrig bemühte sich auch das neue Land Brandenburg 1991 um einen Anschluss an die Bremer Klausel, insbesondere wegen der Nähe zu Berlin, das territorial Berlin als Insel in sich birgt. Ein Normenkontrollantrag dagegen war 1996 erfolgreich und die Bildungsbehörde des Landes Brandenburg musste ihr LER-Konzept grundlegend überarbeiten und/oder Pflicht-Religion anbieten.[1] Teilnehmer am Religionsunterricht können vom Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde beurlaubt werden.[2]

Pro Reli[Bearbeiten]

Die Initiative Pro Reli in Berlin bemühte sich mit enormen Werbemitteln 2009 um die Einführung von Pflicht-Religionsunterricht an Stelle von Ethik an Berliner Schulen. Gestartet hatte die Kampagne der evangelische Landesbischof. Zu den prominenten Unterstützern gehörte der katholische Günther Jauch, der auf riesigen Plakaten für ein "pro" anlässlich der Volksabstimmung warb. Zur Urne gingen weniger Menschen, als die evangelische Kirche Berlins Mitglieder hat. Der Volksentscheid "floppte". Das Quorum scheiterte, die Mehrheit der Wählenden entschied sich "Contra Reli".[3] Wolfgang Huber war der Ansicht, dass Ethikunterricht die Grundrechte der Schüler verletze, was das BVG 2007 verwarf.

Ausbildung und Situation heute[Bearbeiten]

Nur in Bremen und Berlin gilt bis heute die klare Trennung von Staat und Kirche, ähnlich wie in Frankreich, was Religionsunterricht angeht. Schülerinnen und Schüler unter 14 müssen nicht als die eigenen Schäfchen den von ihren Eltern ausgewählten Religionsunterricht besuchen. Lebenskunde oder Religion sind Eckstunden, an denen viele Schüler entsprechend schulfrei haben, was jährlich neu verabredet wird. In diesem Sinn wird in Bremen das freiwillige Fach "Unterricht in Biblischer Geschichte" angeboten.

In Berlin ist der Bekenntnisunterricht nach § 23 Berliner Schulgesetz vom 26. Juni 1948 Sache der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Für Berlin gilt nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts[4] weiterhin die Bremer Klausel. Bekenntnislehrer müssen ein fachwissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen haben. Man muss sich zum Bekenntnisunterricht anmelden, er ist also ein Wahlfach; das Feedback (Fließtext) ist nicht versetzungsrelevant.

Einen Abschluss Bekenntnislehrer gibt es also nicht. Den Körperschaften und Verbänden, die Bekenntnisunterricht anbieten dürfen, sind gehalten, qualifizierte Fachkräfte zu stellen, die fachlich und pädagogisch gebildet sind und eine dem Lehrer vergleichbare Ausbildung vorweisen können; dazu zählen auch Dipl.-Päd., Dipl.-Soz.Päd, sowie Katecheten und Diakone. Für islamische Bekenntnislehrer gelten besondere Bestimmungen; der Unterricht muss in deutscher Sprache erfolgen.

Die TU Berlin bietet in einem Institut Lebenskundeunterricht an, der von Schultz-Hageleit entwickelt wurde und der über den ehemaligen Landesschulrat Wilfried Seiring koordiniert wird.

Finanzierung[Bearbeiten]

Die Lehrkräfte werden gem. entsprechender Tarifverträge oder Leistungsvereinbaungen in der Regel zu 90% von der Landeskasse bezahlt, d.h. mit 90% des örtlichen Gehalts eines angestellten Lehrers. Allerdings ist Voraussetzung, dass in einer Schule in einem Jahrgang 15 Personen durch die Eltern angemeldet werden. Im Herbst 2013 ist in Berlin ein Konflikt über die Honorarhöhen entstanden, da alle ordentlichen angestellten Lehrer eine Gehaltserhöhung erfahren haben, die vertraglich korrekt nicht automatisch auf die die Bekenntnislehrer übertragen worden ist.[5]

Träger[Bearbeiten]

Den Bekenntnisunterricht bieten an die Evangelische Landeskirche, das Erzbistum Berlin, Der Humanistische Verband, die islamische Föderation Berlin und die Buddhistische Gesellschaft Berlin e.V..

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

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