Andreas Meinicke

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Andreas Meinicke († März 1581 in Wernigerode) zählt zu den Opfern der deutschen Hexenverfolgung.[1]

Leben[Bearbeiten]

Meinicke verdiente sich als Bergmann am Oberlauf der Ecker und bei der Ahlsburg zwischen Harzburg und Ilsenburg sein Brot. Als im Kloster Dorstadt ein Dieb inhaftiert und verhört wurde, beschuldigte dieser Andreas Meinicke der Wilderei. Der über die Grafschaft Wernigerode regierende Graf Albrecht Georg zu Stolberg hatte eine Vorliebe für die Tierhaltung von Wild. Er hatte 1568 einen Tiergarten auf dem Binnigberg gegründet, um darin Wild halten zu können[2] und ging gegen Wilddiebstahl in seiner Herrschaft vor. Aufgrund der Beschuldigungen wurde Meinicke im November 1580 in der Amtsstadt Wernigerode inhaftiert. Da sich Meinicke „verstockt“ zeigte, wurde die Folter angewandt. Unter Schmerzen gestand Meinicke, dass er gemeinsam mit einem Freund in Lautenthal und Ilsenburg Bälge zerschnitten und das Leder untereinander aufgeteilt und verkauft habe. Auch hätte er mit seinem Kumpel bei der letzten Ernte mehrere Korngarben vom Feld bei Reddeber gestohlen und mehrere Köhlerköten im Harz aufgebrochen und daraus Werkzeuge und Lebensmittel gestohlen. Ferner will er eine Frau überfallen und ihr Leinwand und den vollen Geldbeutel entrissen haben.

Im Verlauf des Verhörs bekannte sich Meinicke zu weiteren Vergehen, darunter den Diebstahl mehrerer Bienenstöcke in Altenrode, Langeln und Ilsenburg. Gewildert will Meinicke u.a. im Drübecker Klosterholz haben, wo er einen Hirsch mit 14 Enden und im Großen Bruch einen Hirsch und ein Reh erschossen habe. Das Wildbret habe er vom Großen Bruch bis nach Stapelburg gebracht. Da das Hirschfleisch aber aufgrund des langen Weges und der herrschenden Hitze bereits stank, habe er es dort leider hinter dem Zaun des Hauses eines Bekannten an die Hunde verfüttern müssen.

In diesem Zusammenhang beschuldigte er Hans Schönberger, den Holzförster des Klosters Drübeck, öffentlich der Wilderei. Andreas Meinicke wollte angeblich wissen, dass dieser Förster heimlich schon etliche Hirsche geschossen habe. Von ihm hätte er auch das Rohr zum Schießen geliehen bekommen, mit dem er dann im Klosterholz den 14-Ender erlegt habe.

Auf nochmalige Nachfrage äußerte Andreas Meinicke, dass er zu einer Bande von Mordbrennern gehören würde, denen er sich in Osterode am Harz angeschlossen habe und die mit Pistolen und Rohren bewaffnet, raubend und plündernd über Sankt Andreasberg und Elbingerode (Harz) quer durch den Harz bis nach Magdeburg gezogen sei. Später hätte er sich wieder von dieser Räuberbande getrennt, aber selbst weitere Delikte wie zum Beispiel Kirchenraub auf der Harzburg, Bündheim, Altenrode und in Minsleben verübt. Auch einen Köhlerknecht will Andreas Meinicke, nachdem er mit ihm uneins geworden war, bestohlen haben. Zum Teil wurde er dabei vom Langen Jörg unterstützt, der später ebenfalls gefangen und hingerichtet wurde.[3]

Beschuldigungen der Zauberei[Bearbeiten]

Bereits durch die zahlreichen Diebstahlsdelikte, zu denen Andreas Meinicke sich bekannte, war ihm der Tod am Galgen sicher. Sein Todesurteil auf dem Scheiterhaufen war jedoch vorprogrammiert, als Andreas Meinicke am Schluss seiner Aussage und auch bei der in Güte erfolgten Wiederholung der Befragung sich offen dazu bekannte, "Geheime Künste" zu beherrschen. So will er aus einem Buch gelernt haben, wie man angeblich „Reiter ins Feld bringen“ oder Dinge besprechen könne. Reiter in das Feld zu bringen, bedeutete damals als Zauberkunststück, zur Rettung in eigener Gefahr den täuschend echten Schein hervorzubringen, als ob in einiger Entfernung ein Kriegsvolk heranziehen würde. Bereits der Geschichtsschreiber Gregor von Tours berichtete im 6. Jahrhundert von diesen und ähnlichen Spukbildern.[4]

Am Schöffenstuhl von Magdeburg wurde daraufhin Andreas Meinicke zum Tode verurteilt und öffentlich durch den Wernigeröder Scharfrichter Hans Heimbürger im März 1581 verbrannt.

Politische Situation in Wernigerode um 1580[Bearbeiten]

Nach dem Tod des Grafen Wolfgang zu Stolberg gab es zwischen dessen Brüdern und Kindern zahlreiche Versuche, die verschiedenen stolbergischen Besitzungen zu regieren. Immer wieder wurden untereinander neue Verträge abgeschlossen, die oft nur von kurzer Dauer waren. Eine gewisse Zeit regierten Graf Albrecht Georg zu Stolberg und sein jüngerer Neffe Wolf Ernst zu Stolberg gemeinsam über die stolbergische Grafschaft Wernigerode. Als Albrecht Georg 1587 starb, kam es bis 1588 zu einer erneuten Aufteilung der stolbergischen Besitzungen und 1589 abermals. Erst ab diesem Zeitpunkt war Graf Wolf Ernst alleiniger Regent der Grafschaft Wernigerode.

Um 1580 gab es Streitigkeiten zwischen den Grafen zu Stolberg und Kurfürst August zu Sachsen über Lehnsfragen und ab 1585 wegen Unterstützung für Anna III. zu Stolberg, Äbtissin des Stift Quedlinburg. Im Vorfeld der feierlichen Amtseinführung von Anna wurden ihre anwesenden Verwandten, Graf Albrecht Georg zu Stolberg und Graf Wolf Ernst zu Stolberg im Auftrag des Kurfürsten von Sachsen im Januar 1585 heimlich aus dem Schloss Quedlinburg entführt und mehrere Wochen auf der Burg Hohnstein inhaftiert.[5]

Auf dem Hintergrund dieser außenpolitischen Auseinandersetzungen könnten der Prozess gegen Andreas Meinicke und die nachfolgende Hexenprozesswelle eine politische Funktion von Machtdemonstration beinhalten.

Hexenprozesswelle[Bearbeiten]

An den Prozess gegen Andreas Meinicke im Jahr 1581 schloss sich eine Hexenprozesswelle an, die bis 1588 dauerte. Ihr fielen zum Opfer:

  • 1582 die Niemannsche
  • 1583 Catharina Teichgräber
  • 1583 Hans Winters (Sohn von Margaretha Schrader aus Quedlinburg, als Hexe verbrannt)
  • 1583 Anna Suprangin
  • 1583 Mette Fliß
  • 1583 Margaretha Ludwig
  • 1583 die 86-jährige Frau Volkmann (Volgmensche)
  • 1583 Mitangezeigt waren die Friedrichin und
  • 1583 die Jürge (junge) Trümpelmenschin
  • 1583 Margarethe Lange (die alte Trümpelmann)
  • 1587 wurden drei Zauberinnen zum Feuertode verurteilt
  • 1588 Lüdecke Hock
  • 1588 Anna Förster gen. Krimpe (mit dem Schwert hingerichtet)
  • 1588 Margarethe Hentzin (Grünrocksche)

Mindestens 55 Menschen wurden in Wernigerode in Hexenprozessen von 1521 bis 1665 zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt. Die beschuldigten Personen wurden zunächst in „Güte“ im Gebäude des Stadtvogteigerichts und im Amtshaus (heute Gaststätte „Altes Amtshaus“) befragt. Das Stadtvogtei-Gericht war für die Stadt und das Amtsgericht für das übriges Gebiet der Grafschaft zuständig. Es folgte das peinliche Verhör: gefoltert wurde vom Scharfrichter des Grafen zu Stolberg im Gebäude der Alten Kanzlei auf dem Schloss Wernigerode.

Gedenken[Bearbeiten]

Andreas Vogt als Mitglied der "Düsselhexen" aus Düsseldorf stellte am 6. April 2011 einen Antrag an den Rat der Stadt Wernigerode, die Opfer der Hexenprozesse aus moralischen und sozialethischen Gründen zu rehabilitieren. Eine Entscheidung des Kulturausschusses und des Stadtrates ist bisher nicht erfolgt.[6]

Siehe auch[Bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten]

  • Monika Lücke, Walter Zöllner: Hexenverfolgung in der Frühen Neuzeit auf dem Gebiet von Sachsen-Anhalt. In: Frauenorte, Frauengeschichte in Sachsen-Anhalt, Band 1, hrsg. von Elke Stolze, Mitteldeutscher Verlag, Halle 2008, S. 48.

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

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