Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten
Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) war eine Kodifikation, die unter Friedrich dem Großen und Friedrich Wilhelm II. im Jahr 1794 erlassen wurde.
Erarbeitung des Gesetzes[Bearbeiten]
Um das Gesetzbuch zu entwickeln wurde die Rechtsgelehrten Carl Gottlieb Svarez und Ernst Ferdinand Klein von dem preußischen Großkanzler Johann Heinrich von Carmer beauftragt ein Gesetzbuch zu entwickeln, in dem möglichst viel geregelt werden sollte. Es existierte auch ein Analogieverbot, was bedeutet, dass Gesetze nicht umgedeutet werden dürfen.
Dies führte dazu, das ein sehr weit gefasstes Gesetzbuch entstanden ist.
Siehe auch[Bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten]
- Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten (1. Juni 1794): Einleitung, Erster Theil, Zweyter Theil, auf: OpinioIuris: Die freie juristische Bibliothek.
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