Aktuar (Recht)
Aktuar als Beruf[Bearbeiten]
Aktuar beschreibt ein/e Schriftsteller/in oder auch ein/e Schriftführer/in. Es ist eine Berufsbeschreibung des Mittelalters eines Schreibers Schreiber .Das Wort Aktuar oder auch Actuar stammt aus dem Lateinischen (actuarius) und bedeutet Schnellschreiber.
Aktuar im Recht[Bearbeiten]
Ein Aktuar ist ein Verantwortlicher in einem Versicherungsunternehmen, der sich mit der Prüfung von versicherungstechnischen Unternehmensvorgängen befasst.