Aktuar (Recht)

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Aktuar als Beruf[Bearbeiten]

Aktuar beschreibt ein/e Schriftsteller/in oder auch ein/e Schriftführer/in. Es ist eine Berufsbeschreibung des Mittelalters eines Schreibers Schreiber .Das Wort Aktuar oder auch Actuar stammt aus dem Lateinischen (actuarius) und bedeutet Schnellschreiber.

Aktuar im Recht[Bearbeiten]

Ein Aktuar ist ein Verantwortlicher in einem Versicherungsunternehmen, der sich mit der Prüfung von versicherungstechnischen Unternehmensvorgängen befasst.

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