Abwahl des Bürgermeisters Wolfgang Stengel (Schiffweiler)

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Die Abwahl des Bürgermeisters Wolfgang Stengel in der Gemeinde Schiffweiler im Saarland fand am 28. März 2010 statt[1]. Erstmalig schied im Saarland ein direkt gewählter Bürgermeister durch das Votum der Wahlberechtigten aus dem Amt[2].
Insgesamt stimmten 68,6 % der Wähler für, 31,3 % gegen die Abwahl[3]. Die Wahlbeteiligung lag bei 49,59 %. Mit der Verkündung des Ergebnisses am 29. März 2010 wurde Wolfgang Stengel offiziell als Bürgermeister aus dem Amt entfernt[4][5].

Entwicklung[Bearbeiten]

Am 10. Januar 2008 gab Stengel bekannt, dass er sein Amt als Bürgermeister der Gemeinde aufgrund staatsanwaltlicher Ermittlungen wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Schriften gegen ihn ruhen lässt. Am 13. August 2009 wurde er von der Kommunalaufsicht vom Dienst suspendiert. Seither führt Markus Fuchs als Erster Beigeordneter die Amtsgeschäfte der Gemeinde. Am 16. Dezember 2009 hat das Landgericht Saarbrücken den suspendierten Bürgermeister Wolfgang Stengel zu einer Geldstrafe von 7.500 € (150 Tagessätze zu je 50 €) verurteilt.[6] Es sah die von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Vorwürfe als erwiesen an.
Gegen dieses Urteil hat Wolfgang Stengel das Rechtsmittel der Revision eingelegt. Die Entscheidung hinsichtlich des Revisionsantrags steht noch aus, weshalb das Urteil des Landgerichts Saarbrücken nicht rechtskräftig ist. Es besteht weiterhin die Möglichkeit eines Freispruchs.

Einleitung des Abwahlverfahrens[Bearbeiten]

Das Abwahlverfahren wird in § 58 (Abwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters) des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) reglementiert.[7]
Die Abwahl des Bürgermeister muss vom Gemeinderat eingeleitet werden. Hierzu ist eine erste Abstimmung notwendig, in der ein entsprechender Antrag von mindestens der Hälfte der Mitglieder unterstützt wird (§ 58 KSVG). Sofern mehrheitlich für den Antrag votiert wurde, kann frühestens nach zwei Wochen ein Beschluss über den Antrag gefasst werden. Über den Beschluss ist ebenfalls im Gemeinderat zu entscheiden. Hier ist eine Zweidrittelmehrheit bei namentlicher Abstimmung notwendig. Nach erfolgreicher Beschlussfassung des Gemeinderats bedarf es einer Abwahl durch die Wahlberechtigten. Die Sitzungen bezüglich des Antrags sowie des Beschlusses sind öffentlich.
Der erforderliche Antrag wurde am 21. Januar von 26 der 31 anwesenden Gemeinderatsmitgliedern unterstützt. Somit wurde die erforderliche einfache Mehrheit, in diesem Fall 17 Mitglieder, übertroffen.[8]
Die Beschlussfassung fand am 9. Februar 2010 statt. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit (KSVG § 58 Abs. 2) wurde mit 30 von 33 Stimmen übertroffen.[1] Die drei Gegenstimmen entfielen auf Werner Schnur und Peter Holzer (beide Freie Bürgerliste) sowie Hans Peter Franz (Die Linke).[9]
Über die Abwahl selbst müssen die Wahlberechtigten Bürger der Gemeinde entscheiden. Hierzu muss vom Gemeinderat ein Wahltermin festgelegt werden, an dem über den Verbleib oder das Ausscheiden des amtierenden Bürgermeisters entschieden wird. Der Wahltag wurde auf den 28. März 2010 festgelegt[1].

Gesetzliche Voraussetzungen für die Abwahl[Bearbeiten]

Muster des Stimmzettels zur Abwahl (2010)

Um die Abwahl eines Bürgermeisters zu erreichen müssen einige gesetzliche Hürden genommen werden. Neben den Bestimmungen zum Verfahrensgang im Gemeinderat sieht das KSVG vor, dass mindestens 30 % der Wahlberechtigten am Wahltag für die Abwahl des Bürgermeisters votieren müssen. Weiterhin bedarf es der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Wird eine dieser beiden Kriterien nicht erfüllt, gilt die Abwahl als gescheitert und der Bürgermeister verbleibt weiterhin im Amt.
Der Bürgermeister scheidet mit der offiziellen Verkündung des Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlleiter aus dem Amt aus.
Die Stimmzettel enthielten eine Frage, auf die entweder mit "Ja" oder "Nein" geantwortet werden konnte. Der Wortlaut: "Sind Sie für die Abwahl des Bürgermeisters Wolfgang Stengel?". Sofern die Abwahl befürwortet wurde, musste "Ja" angekreuzt werden, im gegenteiligen Fall erfolgte eine Markierung der Antwortmöglichkeit "Nein".

Das Wahlergebnis[Bearbeiten]

Das amtliche Endergebnis wurde am 29. März 2010 durch den Gemeindewahlleiter verkündet. Entscheidend ist das Gesamtergebnis[10] auf Gemeindeebene.

Das Gesamtergebnis auf Gemeindeebene[Bearbeiten]

Abwahl Bürgermeister Wolfgang Stengel am 28. März 2010
Gesamtergebnis
Wahlberechtigte 13.662
Abgegebene Stimmen 6.775
Wahlbeteiligung 49,59%
Wahlentscheidung Ja
(Für die Abwahl)
Nein
(Gegen die Abwahl)
Absolute Stimmenanzahl 4.617 2.109
Prozentanteile 68,64% 31,36%

Die Ergebnisse der einzelnen Ortsteile[Bearbeiten]

Abwahl Bürgermeister Wolfgang Stengel am 28. März 2010
Ortsteil Schiffweiler Heiligenwald Landsweiler-Reden Stennweiler
Wahlberechtigte 4.490 3.844 3.564 1.764
Abgegebene Stimmen 2.213 1.967 1.605 961
Wahlbeteiligung 49,28% 51,50% 45,03% 55,38%
Wahlentscheidung Ja
(Für die Abwahl)
Nein
(Gegen die Abwahl)
Ja
(Für die Abwahl)
Nein
(Gegen die Abwahl)
Ja
(Für die Abwahl)
Nein
(Gegen die Abwahl)
Ja
(Für die Abwahl)
Nein
(Gegen die Abwahl)
Absolute Stimmenanzahl 1.651 550 1.022 945 1.160 437 784 177
Prozentanteile 75,011% 24,989% 51,957% 48,043% 72,636% 27,364% 81,582% 18,418%

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. 1,0 1,1 1,2 Abwahlverfahren beschlossen. In: Saarländischer Rundfunk, 9. Februar 2010. Abgerufen am 24. Februar 2010.
  2. Schiffweiler entscheidet über Abwahl von Stengel. In: Saarbrücker Zeitung, 10. Februar 2010. Abgerufen am 10. April 2010.
  3. Abwahlergebnisse. Webseite der Gemeinde Schiffweiler. Abgerufen am 30. März 2010.
  4. Aus für Stengel. In: Saarländischer Rundfunk, 30. März 2010. Abgerufen am 30. März 2010.
  5. Schiffweiler Bürgermeister abgewählt: Wer wird Nachfolger?. In: sol.de, 29. März 2010. Abgerufen am 30. März 2010.
  6. Stengel zu Geldstrafe verurteilt. In: Saarbrücker Zeitung, 17. Dezember 2009. Abgerufen am 24. Februar 2010.
  7. Kommunalselbstverwaltungsgesetz. Website des Saarlandes. Abgerufen am 24. Februar 2010.
  8. Gemeinderat stellt Antrag auf Abwahl von Wolfgang Stengel. In: Saarbrücker Zeitung, 22. Januar 2010. Abgerufen am 24. Februar 2010.
  9. „Kündigung“ für den Rathauschef?. In: Pfälzischer Merkur, 10. Februar 2010. Abgerufen am 24. Februar 2010.
  10. Abwahlergebnisse. Webseite der Gemeinde. Abgerufen am 30. März 2010.

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