Überhangkanzler
Als Überhangkanzler wird ein Bundeskanzler bezeichnet, dessen parlamentarische Mehrheit sich allein durch die bei der Bundestagswahl entstandenen Überhangmandate stützt. Er hätte also ohne diese Überhangmandate nicht die notwendige Kanzlermehrheit im Deutschen Bundestag.
Bisherige Überhangkanzler[Bearbeiten]
- 1994 Helmut Kohl[1]
- 2001 Gerhard Schröder[1]